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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe N-Sed, Band 4
Seite - 368 -
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Reichstadt, Herzog von. — Reifniy. v. Neuburg erzeugten, einzigen Tochter Mar ia Anna Caroline. Von dieser kamen die Besitzungen, bey ihrem Ableben, 1751 an ihren mit dem Herzog Ferdinand Mar ia von Bayern erzeugten Sohn, Clemens Franz, Herzog von Bayern, der sie bey seinem kinder- losen Ableben 1770, dem Herzog Carl I I . von Zwe ybrücken hin- terließ. HerzogCarl verkaufte dieselben 1784 dem Prinzen Christi an August v. Waldeck, nahm sie aber 1790 von demselben zurück. Ihm folgte darin 1795 sein Bruder Max im i l i an I osep h, später« hin König von Bayern, der sie als Privaleigenthum besaß, auch sie 1315, in Folge des Reichsdeput.-Hauptschlusses von 1803, §. 1., und eines von Osterreich mit Frankreich am 26. Dec. 1803 geschlosse- nen Vertrags, dem Großherzog Ferdinand I I I . von Toscana, da, mahligem Churfürsten vonSa lz burg abtrat, als Gegenwerth für ver- schiedene Eichstädtische Ämter. Vorher hatre König Maximi l ian Ios. diese Pfalzzweybrücken'sche Familienherrschaft bestimmt, zur Ausstattung einer Secundogenitur des Hauses Bayern, zunächst für seinen zweyten Sohn Car l und dessen Mannsstamm. — Die Schlußacte des Wiener Congreffes, Art. 101, belegte diese böhmischen Herrschaften mit einer Specialhypothek, wegen dec Iahrrente von 500,000 Francs, welche Osterreich und Toscana an die Infantinn Mar i a Louise oder ihren Sohn, den Infanten Carl Ludwig, jetzigen Herzog von Lucca, und dessen Nachkommen so lange entrichten sollen, bis dieselben ein anderes Etablissement, als das ihnen damahls zugewiesene Herzogthu.n Lucca werden erhalten haben; in welchem Falle Lucca an Toscana fallen soll, die böhln. Herrschaften aber von der Hypothek befreit sind, und als Privatgut an den Kaiser von, Osterreich fallen sollten. Nach einer besonderen Übereinkunft zwischen Osterreich und Toscana ist schott mit dem Tode des Großherzogs von Toscana Ferdinand's I I I . (l324) der Anfall jenes böhm. Gütercomplexes an Kaiser Franz erfolgt, und derselbe von ihm, gemäß der durch das obenerwähnte Patent erklärten Bestimmung als Herzogthum R. unter königl. böhm. Sraats- hoheit zur Ausstattung seines Enkels, Franz Ios. Carl und dessen Mannsstamm verwendet worden. Für den Fall des kinderlosen Ablebens des Herzogs behielt der Kaiser dem Hause Osterreich den Rückfall deS Herzogchumes vor, was durch den (1332) ohne Nachkommen erfolgten Tod des Herzogs wirklich eingetreten ist. Reichstadt, serzog von, s. Franz (Ios. tarl). Reichstag, Ungarischer, s. Ungarischer Reichstag. Reif, s. Riva. Reif l ing, steyermark. Dorf im Brucker Kreise, am rechten Ufer der Enns, über welche eine Brücke führt. Hier befindet sich eili sehens- werther mehr als 350 Klafter langer Holzrechen, der über die Salza gespannt ist, und eins beträchtliche Köhlerey. " Reifniy, illyr. Marktflecken im Neustadtler Kreise deS Herzogth. Krain, am Flüßchen Ribenz/ in. dem 4 Stunden langen und 1 Stunde breiten Neifnitzerthale, worm eine außerordentliche Menge von Holz- waaren verfertigt wird. Diese Waaren, so wie wälsche Früchte, Bauem- pelze, SHnitt- u:ld Eisc.iwaären werden auf Saumpferden weit i.n
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe N-Sed, Band 4
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe N-Sed
Band
4
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
660
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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