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Rosenfeste. — Rosenthal (Marktflecken). 415
besagten Alterthümer bestanden aus Urnen, Aschentöpfen und Lampen
von Stein, Thon und GlaS; aus Büsten und Figuren (^ai-e^I^nalez)
von Thon, Alabaster, Marmor, Metall und zwar aus Gold, Silber,
gelbem Metalle und Eisen; aus Münzen von Kaiser August bis Con-
stantin. Vom 29. Nov. 1833 bis 14. März 1835 ließ R. unter
seiner Leitnng und auf eigene Kosten neuerdings von Zeit zu ZeitNach-
grabungen vornehmen. Den 2. Dec. 1335 erfreute er sich einer ergiebi-
gen Ausbeute. Die antiquarischen Gegenstände, worunter viele bedeu-
tende Stücke sind, belaufen sich auf 195. Die tabellarische Übersicht
(Salzburg 1824) gibt eine Inhaltsanzeige von sämmtlichen Aufsätzen,
die dieser Ausgrabungen erwähnen.
Rosenfeste. Die aus Frankreich stammende schöne Sitte der jähr-
lichen Feyer eines Festes zur Auszeichnung des sittsamsten und tugend-
haftesten Mädchen eines Bezirkes wurde vor mehreren Jahren auch im
österr. Kaiserstaate und zwar vorerst auf der fürstl. Dietrichstein'schen
Herrschaft Nikolsburg und auf der grast. Mnisze ck'schen, Fra in ,
beyde in Mähren, eingeführt. Ersteres wurde 1795 von Fr an z Ant.
Freyh. v. Sonne nfels und zwar mit dem Zwecke gestiftet, die tugend-
haftesten armen Landmädchen der aus 13 Märkten und Dörfern bestehen-
den Herrschaft mit Ausstattungsprämien zu betheilen. Er ordnete deßwe-
gen eine eigene Direction an, die jederzeit aus dem infulirten Propste,
2 Domherren des Nikolsburger Capitels und den fürstl. Beamten zu be-
stehen, dann aus den, von den Seelsorgern und Gerichten jedes Ortes
empfohlenen Mädchen das tugendhafteste auszuwählen und dem Fürsten
v. Dietrichstein nahmhaft zu machen hat, welcher sodann der sich
ganz vorzüglich Auszeichnenden eine Prämie von 150 Gulden zuerkennt,
die in dem herrschaftl. Waisenhause niedergelegt, mit 5 Perzent verzin-
set und jeder Betheilten 14 Tage vor ihrer Verehelichung bar ausbezahlt
wird und womit sie auch, wenn sie unverehlicht stürbe, das Recht hat,
wie mit ihrem freyen Eigenthums zu schalten und zu verfügen. Mit der
Preiszuerkennung und Vertheilung ist auch jederzeit eine kleine Festlich,
keit verbunden, die Gewählte erhält bey derselben von dem Vorstand der
Commite das Decret der Prämie sammt der Anweisung auf die einstwei-
ligen Zinsen, nebstdem wird ihr ein aus rothen und weißen Rosen ge-
fiochtener Kranz aufgesetzt und sie heißt während der Dauer des Festes:
Rosenköniginn. In der Folge fand auch die Einrichtung Statt, daß die
2 zunächst sich auszeichnenden Mädchen silberne Medaillen erhielten. Auf
gleichem Maßstabe wurde 1303 auch auf der gräfl. Mniszeck'schen Herr-
schaft Frain ein Rosenfest eingeführt, welches jährlich am Helenentage
(22. May) oder am nächstfolgenden Sonntage im sogenannten Rosen-
hain, einer herrlichen Anlage in der Nahe des Ortes, gefeyert wird.
Die Herrschaft besteht aus 4 Märkten und 14 Dörfern, jeder Markt
hat 2 und jedes Dorf 1 Mädchen vorzuschlagen, aus welchen dann eben«
falls das sittsamste und tugendhafteste gewählt und unter Feyerlichkeit
mit Kranz und Prämie beschenkt wird.
Rosenthal (Rozmital), böhm. Marktflecken im Prachiner Kreise,
mit 700 Einw., einem Schlosse und Eisenbergwerk. Die Herrschaft glei-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe N-Sed, Band 4
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe N-Sed
- Band
- 4
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 660
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie