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Schröter. — Schrötter. 599
lichen Muth zeigte, 1793 wurde er Feldmarschall-Lieutenanl, dann nach der
Acquisition von Westgalizien Gouverneur ronKrakau, wo er I8l)7 starb.
Schröter, N)ilh. Freyh. v. , war geboren zu Salzungen
in Sachsen um 1600. Seine Studien vollendete er in Al tdorf , be-
reiste sodann Frankreich und erhielt nach seiner Rückkehr eine Hofraths-
-.Helle in G o th a'schen Diensten. In dieser Eigenschaft war er bey dem
Osn.abrücker Friedenscongresse gegenwartig, wurde sodann Kanzler und
geh. Rath unter Herzog Ernst dem Fromm en. Um 1655 berief ihn
Kaiser Leopold I. nach Wien und erhob ihn in den Freyherrnstand.
Erstarb 1663. Sein vorzüglichstes Werk war: Fürstliche Schatz- und
Rentkammer; das erste Buch dieser Art in deutscher Sprache, welches
9 Ausgaben erlebte.
n^ . Schrött.er, Franz Ferd. Edler v . , k. k. Hofrath und geh.,
.lNtaats-Official im Ministeria!» Departement der auswärtigen Geschäft'
am 13. Jan. 1736. S.'s Vater war ein
Beamter. Er verlor ihn in seinem 18, Jahre. Das beste Stück seiner
Verlassenschaft waren die Anfangsgründe einer guten Erziehung, die er
ikm. gegeben hatte. S. entschied sich um. so mehr für die Rechtsgelehr-
samkeit, als diese in jener Zeit die vorzüglichste Eigenschaft einer Brot-
^wiffenschaft am schnellsten und am genügendsten zu erfüllen schien. Mit
großer Wißbegierde hörte er die Vorlesungen Mar t in i ' s , Bocr i 's,
Gaspari 's, Banniza/s und des vortrefflichen Riegger.. 1761 er-
hielt S. die, juridische Doctorwürde. Neben seinem Perufsst»;dium un«
ermüdet allen Zweigen, der Historie und ihren Hülfswissenschaften ganz
-Hingegeben, schrieb er in seinem 21. Jahre «ine Abhandlung über den
Zustand der Rechtsgelehrsamkfit bey hen alten Persern, bald darauf
über die ökumenischen Concilien, dann.über das Patronatrecht; kein
Schriftsteller, keine Sammlung der Duellen, Nrkunden^ oder alten
Zeitbücher, keine wichtige Handschrift blieb undurchforschr oder unbe-
nutzt von ihm. Wie ein electrischer Schlag ergriff ihn die Mejhe, vor-
bestimmt zu seyn, eine Geschichte und ein Staatsrecht Österreichs zu
schreiben> worüber man bisher nur einige schwankende Grundzüge in
Christian Aug. Beck's s^cjminikuz cle zure puklico auölliaco
fand. Man kann demnach mit Zßahrheit sagen: S. sey Gründer und
Schöpfer dieser Wissenschaft gewesen. Schon 1762 erschienen seine zwey
Abbandlungen von den österr. Hausprivilegien, und von den Titeln und
Reichserzamtern des ErzHauses, womit er zugleich eine Beleuchtung der
Ankunftstitel aller Provinzen des österr. und burgund. Kreises und der
Habsburg. Stammgüter verband. Mar ia Theresia verlieh S. sckon
zur Unterstützung seiner ersten Versuche einen nicht unbeträchtlichen Ge-
halt und alle Subsidien, die der unermüdete Forscher verlangte.
Mehrere gelehrte Gesellschaften fühlten sich geehrt, seinen Nahmen un-
ter ihre Mitglieder einzutragen. 1764 rief ihn der Fürst von Kaunilz
als Hofsecretär in die geh. Hof- und Staatskanzley, und von nun an
' theilte sich seine ganze Zeit in unablässige Arbeit in wissenschaftlichen und
in noch dringenderen Berufsgeschaften. Doch als hätte er nichts anderes
zu thun und zu treiben, lieferte er nach einander die dritte, vorzüglich
gelungene, voll tiefer Einsicht, voll richtigen Überblickes, voll neuer Entde-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe N-Sed, Band 4
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe N-Sed
- Band
- 4
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 660
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie