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Sparcasse, erste österr., und Versorgungs-Anstalt. V3
sentliche dieser Anstalt darin, daß aus einzelnen Einlagen ein großes
Stammvermögen zusammengebracht, selbes mit grö'ßterVorsicht und noch
feststehenden Grundsätzen fruchtbringend benutzt, und zugleich sowohl durch
den Abgang der einzelnen Theilnehmer als durch mehrere andere Zuflüsse all»
mahlig zum Vortheile der Interessenten so vermehrtwerde,dasi Jedem dersel-
ben aus einer ursprünglich sehr maßigen Einlage, ein bedeutender Genuß er-
wachsen muß, welcher auf eine andere Weise nicht wohl zu erzielen seyn
dürfte. Man tritt in die Gesellschaft mittelst der Einlage von200 Gulden
C. M. Über diese Einlage erhält man einen Rentenschein, und erwirkt
dadurch das Recht auf den jährlich davon abfallenden Gewinn, oder die
Dividende. Die Theilnehmer, welche in einem und demselben Jahre,
d. i. vom I. Februar bis letzten December, entweder die ganze Einla,
ge, oder die erste theilweise Einlage machen, bilden eine besondere Iah-
resgesellschaft. Die Theilnehmer jeder Iahresgesellschaft werden wieder
nach Verschiedenheit des Alters, welches sie am Ende des Eintrittsjah-
res erteicht haben werden, in 7 Classen eingetheilt, nach folgendem
Schsma: ^ ^.
Von 1 bis einschließig 10'Iahren geht die Classe I
- „ 10 „ „ 20 „ „ „ „ II
n 20 „ „ 35 „ » „ » III
»35» „ 50 „ „ « „ IV
„ 50 „ „ 60 » -, » » V
»60^ „ 65 ^ ^ „ ^ VI
„ 65 und darüber VII.
Die Einlagen können auch theilweise geleistet werden, allein es ward
festgesetzt, daß in jeder Iahresgesellschaft die Interessenten der 1.2. 3.4.
und 5. Classe wenigstens 10, jene der 6. 50 Gulden und jene der 7. we-
nigstens 100 Gulden als ursprüngliche Angabe auf einen Nentenschein
erlegen müssen. Wer theilweise Nachträge leisten wil l , um dieVollfta'n«
digkeit der Einlage früher zu erreichen, dem steht es frey; doch sind2 Gulden
der geringste Betrag. Viese theilweisen Einlagen geben auch An-
spruch auf theilweise Dividenden. Die Einlagen können auch in andern
Provinzen bey gewissen HandlungshäuIern(Cotnmanditen) gemacht wer-
den. Erst wenn dieganzeEinlage von 200Gulden C.M. gemacht worden ist,
wird ein Nentenschein ausgefertigt, theilweise Einlagen erhalten aber
bloß Interimsscheine, bis die ganze Einlage geleistet worden ist. Wer
der Gesellschaft beytreten wil l, hat seinen Vor- und Zunahmen, den
Tag und Ort der Geburr, sammt der Einlage zu verzeichnen und sein
Alter durch den Taufschein zu erweisen; mit der Einreichung dieser Er-
klärung wird der Betrag gegen Casseschein erlegt, worauf in einigen
Tagen der Rentenschein erfolgt. Man kann «auch für andere Personen
einlegen, und die Person, für welche eingelegt worden ist, wird dann
betrachtet, als ob sie selbst eingelegt hatte. Die ursprüngliche Dividende
ist nach den Iahresgesellschaften verschieden; sie steigt mit jedem Jahre
höher und betragt von jeder einzelnen Einlage von 2l)0 Gulden C. M.
für die erste Classe 8 Gulden, für die zweyte 8 Gulden 30 Kr., für die
dritte 9 Gulden, für die vierte l) Gulden 30Kr., für die fünfte I I
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Band 5
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe See-V
- Band
- 5
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 604
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie