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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe See-V, Band 5
Seite - 93 -
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Seite - 93 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe See-V, Band 5

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Sparcasse, erste österr., und Versorgungs-Anstalt. V3 sentliche dieser Anstalt darin, daß aus einzelnen Einlagen ein großes Stammvermögen zusammengebracht, selbes mit grö'ßterVorsicht und noch feststehenden Grundsätzen fruchtbringend benutzt, und zugleich sowohl durch den Abgang der einzelnen Theilnehmer als durch mehrere andere Zuflüsse all» mahlig zum Vortheile der Interessenten so vermehrtwerde,dasi Jedem dersel- ben aus einer ursprünglich sehr maßigen Einlage, ein bedeutender Genuß er- wachsen muß, welcher auf eine andere Weise nicht wohl zu erzielen seyn dürfte. Man tritt in die Gesellschaft mittelst der Einlage von200 Gulden C. M. Über diese Einlage erhält man einen Rentenschein, und erwirkt dadurch das Recht auf den jährlich davon abfallenden Gewinn, oder die Dividende. Die Theilnehmer, welche in einem und demselben Jahre, d. i. vom I. Februar bis letzten December, entweder die ganze Einla, ge, oder die erste theilweise Einlage machen, bilden eine besondere Iah- resgesellschaft. Die Theilnehmer jeder Iahresgesellschaft werden wieder nach Verschiedenheit des Alters, welches sie am Ende des Eintrittsjah- res erteicht haben werden, in 7 Classen eingetheilt, nach folgendem Schsma: ^ ^. Von 1 bis einschließig 10'Iahren geht die Classe I - „ 10 „ „ 20 „ „ „ „ II n 20 „ „ 35 „ » „ » III »35» „ 50 „ „ « „ IV „ 50 „ „ 60 » -, » » V »60^ „ 65 ^ ^ „ ^ VI „ 65 und darüber VII. Die Einlagen können auch theilweise geleistet werden, allein es ward festgesetzt, daß in jeder Iahresgesellschaft die Interessenten der 1.2. 3.4. und 5. Classe wenigstens 10, jene der 6. 50 Gulden und jene der 7. we- nigstens 100 Gulden als ursprüngliche Angabe auf einen Nentenschein erlegen müssen. Wer theilweise Nachträge leisten wil l , um dieVollfta'n« digkeit der Einlage früher zu erreichen, dem steht es frey; doch sind2 Gulden der geringste Betrag. Viese theilweisen Einlagen geben auch An- spruch auf theilweise Dividenden. Die Einlagen können auch in andern Provinzen bey gewissen HandlungshäuIern(Cotnmanditen) gemacht wer- den. Erst wenn dieganzeEinlage von 200Gulden C.M. gemacht worden ist, wird ein Nentenschein ausgefertigt, theilweise Einlagen erhalten aber bloß Interimsscheine, bis die ganze Einlage geleistet worden ist. Wer der Gesellschaft beytreten wil l, hat seinen Vor- und Zunahmen, den Tag und Ort der Geburr, sammt der Einlage zu verzeichnen und sein Alter durch den Taufschein zu erweisen; mit der Einreichung dieser Er- klärung wird der Betrag gegen Casseschein erlegt, worauf in einigen Tagen der Rentenschein erfolgt. Man kann «auch für andere Personen einlegen, und die Person, für welche eingelegt worden ist, wird dann betrachtet, als ob sie selbst eingelegt hatte. Die ursprüngliche Dividende ist nach den Iahresgesellschaften verschieden; sie steigt mit jedem Jahre höher und betragt von jeder einzelnen Einlage von 2l)0 Gulden C. M. für die erste Classe 8 Gulden, für die zweyte 8 Gulden 30 Kr., für die dritte 9 Gulden, für die vierte l) Gulden 30Kr., für die fünfte I I
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe See-V, Band 5
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe See-V
Band
5
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
604
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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