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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe See-V, Band 5
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Stephan I., der seilige, Rönig von Ungarn. Tage der Stemplung nicht datirt werden, so unterliegt selber der dop- pelten Stempelstrafe. Die Strafe verjährt bey unbekannt gebliebener Übertretung in 5 Jahren, der Stempel muß aber immerhin nachgetra- gen werden. Die Stempelgefallsämter (Verschleiß, Signatur, Cassen:c.) unterstehen unmittelbar den Cameralgefallen-Verwaltungen. Dem be, fugten Stempelverfchleiß werden für Bemühung, Vorauslage und Haf- tungen gewisse Vortheile (Provisionen) bewilligt. In Gemaßheit des Hoflammerdecrets vom 20. Oct. 1835 wurden vom I.Iän. 1836 ange- fangen, neue Zeichen des Urkundenstempels eingeführt. Von diesem Zeitvuncte an wird nähmlich nur solches Stempelpapier verschlissen, welches mit den neuen Zeichen des Clqssenstempels versehen ist. Von die, sen Zeichen des Classenstempels sind jene, welche von demselben Zeit- puncte an in den Stempelämtern den zur Stemplung dahin gelangen, den Urkunden, Schriften und Büchern aufgedrückt werden, nur durch die Buchstaben verschieden, welche als Kennzeichen des Ortes der Stemp, lung darin angebracht sind. Das Zeichen des Controll-Stempels, welcher den zur Stemplung gelangenden Urkunden, Schriften und Büchern nebst dem Classenstempel aufgedrückt wird, hat ebenfalls eine neue Form erhalten. Das mit dem früher bestandenen Stempelzeichen ver- sehene, noch ungebrauchte Papier darf nur noch in dem Zeitraume bis zum letzten Iuny 1836 als solches verwendet werden, nach diesem Zeit« räume ist dessen fernere Verwendung unter jenen Strafen untersagt, welche im Stempelpatente vom 5. Oct. 1302 für den unterlassenen Ge- brauch Hes Stempels festgesetzt sind. In demselben Zeitraume bis letzten Iuny 1836 kann dieses Papier bey den Gefallen-Verwaltungen gegen solches, welches mit den neuen Zeichen derselben Stempelclasse versehen ist, umgetauscht werden; nach diesem Zeitraume wird jedoch keine, wie immer geartete Vergütung dafür geleistet. Die mit den vorigen Stemvelzeichen vorschriftmaßig versehenen Urkunden, Schriften und Bücher, bedürfen keiner nachträglichen Bezeichnung mit den neuen Stempeln. Stephan I. , der Heilige, König von Ungarn, Sohn des Herzogs Geysa von Ungarn, wurde geboren zu Gran 977, bestieg 997 den Thron. Er hatte den frommen Theodat, Comeft von Ita- lien, zum Erzieher, der, vereint mit dem heil. Ad albert , ihm leb- hafte Gefühle für die Religion einflößte. Rüstiger als sein Vater und von heiligem Glauben erglühend, traf St. sogleich nach seinem Regie- rungsantritte Anstalten zu dem großen Werke der Bekehrung seiner Na- tion. Friede mit allen christlichen Reg^.ten sollte ihm ungestörte Wirk- samkeit darin, und Beystand gegen alle Widerspenstigen gewahren; ein Befehl erschallte durch das Land, daß alle Magyaren sich taufen lassen, und alle christlichen Sclaven frey gegeben werden müßten. Die Folge des strengen Edictes war eine Gahrung unter der Nation; ihre Erbitte- rung gegen die den Hof füllenden Deutschen stieg, eine Empörung brach aus, und nur eine Schlacht konnte das sehr gefährdete Christenthum in Ungarn befestigen. Mit St.'s Mutter wollte der Anführer der Mißver- gnügten sich vermählen, und mit Verdrängung des eifrig christlichen St. sich der Regierung bemächtigen. Aber muihvoll ließ ^t . sich zum Iiif-.
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe See-V, Band 5
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe See-V
Band
5
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
604
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
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