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derKhevenh ü ll er'schenTabakeinfuhrs-Pachtung erhielt mitVerordmmg
vom 3. Sept. 1676 der bürgert. Handelsmann zu Enns , I oh . Gei-
<er, auf 10 Jahre die Befugniß, eine Tabaffabrik unter der Begün-
stigung zu errichte«/ daß wahrend dieser Zeit sowohl im Lande ob alS
unter der Enns Jedermann die Errichtung einer solchen Fabrik unter
Consiscationsstrafe des Tabaks, nebst der Geldstrafe von 3 Gulden für
jedes Pfund, verbothen war. Geiger nahm zugleich die Verpflichtung
auf sich, alle im Lande ob und unter der Enns erzeugten Tabakblätter
um einen billigen Preis abzulösen, und bar zu bezahlen. Um diese
Zeit wurden auch in Steyermark, Kärnthen und Kram verschiedene
minder wichtige Tabäkpachtungsvertrcige von dem Jesuiten Ba l tha -
sar Mül le r geschlossen. — In Osterreich unter der Enns war die
Pachtung 1676 dem geh. Rathe und Reichs-Vicekanzler Leopold
Wilhelm Grafen v. Königsegg und Rot tenfe ls für ihn und
seine Erben auf 35 Jahre verliehen, welche er in den letzten 3 Jahren
demAugustin Verdura in Afterpachtung übergab. Einen ähnlichen
Vertrag hatte im Lande ob der Enns Graf Khevenhül ler mit den
Handelsleuten in Wels , Math ias Dezeni und Ioh . Geiger
gegen jährliche 1,^00 Gulden geschlossen. — Indessen wurde ein ge-
wisser I oh . Hö l l inger Eigenthümer der Ge iger'schen Tabakfabrik
zu Enns, in welcher bereits über 1,000Centner jahrlich erzeugt worden
waren. Dieser erhielt den 11. März 1693 mit dem Charakter eines k. k.
Administrators der Tabakgefälle die Pachtung auf 6 Jahre gegen einen
Pachtschilling von jahrlich 2,500 Gulden und gegen Entrichtung der
erhöhten Zollgebühr von 4 Gulden pr. Centner, ferner gegen die wei-
tern Bedingungen: 1) den österreichischen Unterthanen die selbst erzeug-
ten Tabakblätter um einen billigen Preis abzunehmen; 2) alle nöthige»
Kosten aus Eigenem zu bestreiten, und 3) die zur Verhütung der ver-
bothenen Tabakeinfuhr und des Verkaufes nöthigen 6 Aufseher selbst zu
besolden. Diese Pachtung wurde 1703 (im Jänner) gegen den auf
ö,200 Gulden erhöhten Pachtschilling auf 3 Jahre verlängert. (Wahr-
scheinlich war Hö l l i nge r auch von 1699 bis 1703 Pächter dieser
Gefalle.) — Wahrend der H ö l l i ng e r'schen Pachtung erließ Kaiser
Leopold I. unterm 13. Jan. 1699 ein aus 20 Puncten bestehendes
Tabakpatent. In demselben wurde allen Unterthanen Tabak zu pflanzen
zwar erlaubt, doch mußte über diejenigen, welche sich mit dem Anbaue
desselben befaßten, ein nahmentliches Verzeichniß, worin auch die
Menge des angebauten Tabaks anzuführen war, von Zeit zu Zeit vor-
gelegt werden. Die Fabricirung und der Handel sowohl mit aus, als
inländischen Tabaksorten/ wurde außer den von der Hofkammer hierzu Be-
rechtigten, Jedermann verbothen, bey Confiscation der Waare, nebst Geld«
und Leibesstrafen; den Anzeigern der Patentsübertretungen hingegen
nebst Verschweigung des Nahmens auch die Hälfte von dem Werthe des
consiscirten Gutes im Gelde zugesichert. — Als im Lande Osterreich unter
derEnns die grafl.K ö n ig s egg'sche Pachtung zuEnde war, wurde mit
dem gewesenen grast. Konigseg g'schen Afterpachter August inVer«
dura gegen dem contrahirt, daß er für die ihm auf 3Iahre überlassene
Pachtung jährlich 16,000 Gulden quartalweise vorhinein entrichte. Die-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Band 5
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe See-V
- Band
- 5
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 604
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie