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274 T a b a k g e fä l l,
Titel eines Administrators unter folgenden Bedingungen auf 2 Jahre
übernommen hatte: 1) Jährlich 350,000 Gulden Pachtschilling auch
in dem Falle zu entrichten, wenn der jährliche reine Ertrag nichr so
viel abwerfen sollte, ohne dafür jemahls einen Ersatz anzusprechen.
2) Auch den über Abfuhr des Pachtschillings etwa ausfallenden reinen
Gewinn abzuführen, wogegen ihm erlaubt sey, hiervon von jeden 100
Gulden, 20 Gulden zu semen Gunsten zurückzuhalten. 3) Über alle
Tabakgefallen-Beamte und über die Regulnung der Tabakpreise volle
Gewalt ausüben zu können. 4) Die Specisication der Tabatpreise von
6 zu 6 Monathen der Hofcommission, und eine vollständige und rich-
tige Bilanz über Geld- und Material-Empfang und Ausgabe durch
den Amtsbuchhalter alle Jahre der Hofkammer vorzulegen. 5) Ließ er
sich herbey, in dem Falle, wenn nach Verlauf dieser 2 Jahre keine sür
das Ärarium günstigere Pachtung vorgeschlagen würde, die nachfolgen-
den 3 Jahre den von den vorigen Pachtern versprochenen Pachtschilling
von jährlich 400,000 Gulden in den ersten 3, und jahrlich 500,000
Gulden in den folgenden 5 Jahren zu entrichten. — Nachdem dessen
zweyjährige Pachtzeit verflossen war, erhielt Dom enico di S. Ni-
colo die Tabakpachtung mit dem Titel eines Ober-Administrators vom
1. Oct. 1723 angefangen auf die folgenden 4 Jahre, unter den mit
Prandau geschlossenen Bedingnissen, jedoch mit dem Unterschiede,
daß er sich auf einen jährlichen Pachtschilling von 460,000 Gulden und
auf dieAblösung der in allen kaiserl. Tabakfabriken und Niederlagen vorra-
thigen, theils rohen, theils halb und ganz fabricirten Tabaksorten ein-
ließ, welche im Gewichte ungefähr 7,531 Centner, und im Geldbe-
trage 209,964 Gulden 20 Kreuzer betrugen. Von dem über den
Pachtschilling ausfallenden reinen Gewinn wurden ihm 30 Percente
Abzug zu Guten gelassen. Diese Pachtzeit wurde 1731 auf 1? Jahr,
also bis Ende Dec. 1733 verlängert. — Unterm 27. August ^732 wurde
auch in Ungarn der Tabak-Alleinhandel einzuführen gestattet, und
einem gewissen Caspar Domin ico auf 10 Jahre überlassen. —Mit
1. Iän. 1734 übernahm Jacob Margu t t i als Ober-Administrator
die Pachtung um jährlich 640,000 Gulden auf 6 Jahre, welcher je.
doch schon im folgenden Jahre (25. Iuny 1735) wegen seiner sehr ge-
schwächten Gesundheit auf sein Ansuchen mit dem ganzen Gehalle pr.
1,200 Gulden mit Beybehaltung aller übrigen Emolumente jubilirt
wurde. Die Tabakgefallen-Administration übertrug man an Georg
Andreas v. Hagen, welcher Margut t i ' s Pachtcontract nach
dem ganzen Inhalte auf sich genommen hatte. — Die Stande von Böh-
men, Mähren und Schlesien hatten gegen die Tabakpachtung vielfal-
tige Beschwerden geführt, bis si? es dahin brachten, daß ihnen unterm
13. Dec. 1736 die Tabakgefälle gegen jahrliche 450,000 Gulden, die
in Quartalraten vorhinein abzuführen waren, auf immer überlas-
sen wurden. Man schloß demnach mit Dr. Hagen einen neuen Con-
t'.act, vermog welchem er den erwähnten Landständen diese Gefalle in
diesen 3 Jahren abtrat, in den österreichischen Ländern aber gegen einen
jährlichen Pachtschilling von 220,000 Gulden bis zum 1. Iän. 1733
behielt. — Sowohl Ma rgu t t i als Hagen waren mit ihren! Ta-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Band 5
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe See-V
- Band
- 5
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 604
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie