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Tapferkcits' Medaille der oblig. Mannschaft.
rührt bleiben, da sie auch vollkommen tapezierte Möbel aller Art liefert.
Doch scheinen die Franzosen hierin noch mehr geleistet zu haben, deren
Arbeiten auch immer zum Muster genommen werden. Der Handel mit
fertigen T.-A. ist sowohl im Inlande, als nach dem Auslande nicht ohne
Belang, zumahl von Wien aus, von wo bedeutende Sendungen von
tapezierten Möbeln in die Provinzen, vornehmlich nach Ungarn, Ga-
lizien u. s. w. gehen, und von wo früher auf der Donau auch nach der
Moldau und Walachey ganze Ameublements verschickt wurden.
Tapferkeits-Medaille der obligaten Mannschaft. Um Ta-
pferkeit und militärisches Verdienst auch bey jener Classe von Kriegern
auszuzeichnen und zu belohnen, welche zur Erwerbung des militärischen
Marien-Theresien-Ordens nicht geeignet sind, stiftete Joseph I I .
durch die Einführung der goldenen und silbernen Ehren-Medaillen für
die durch tapfere und hochherzige Thaten sich auszeichnende Mannschaft,
vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts, ein besonderes Ehrenzeichen.
— Diese Medaille zeigt auf der einen Seite des Kaisers Brustbild mit
der Umschrift seines Nahmens, auf der andern 6 sich durchkreuzende
Fahnen mit einem Lorbeerkranze und der Inschrift: Der Tapferkeit.
Sie wird an einem rosenrothen Bande mit 2 schmalen weißen Streifen
im Knopfloche des Rockes, Dollmans :c. in und außer dem Dienste
getragen. Auch k. k. ordinäre Cadetten, und Caderten ex propi-iis,
Trompeter, Prima - Pianisten, Regiments - Tambours, Spiel, und
Zimmerleute können auf dieses Ehrenzeichen mit den damit verbundenen
Vortheilen Anspruch machen, wenn sie eine That verrichten, die zu sei-
ner Erwerbung eignet. Eine tapfere That von entschiedener Wichtigkeit,
zu deren Ausübung eine ganz besondere Unerschrockenheit, Geistesgegen»
wart und Kraftanstrengung geHort, wird ohne Rücksicht der Charge,
in welcher der Mann steht., mit der goldenen, eine zwar minder ausge-
zeichnete That, bey welcher jedoch die oben verlangten Erfordernisse er-
füllt worden sind, mir der silbernen T. -M. belohnt. — Mehr als eine
Medaille kann ein Mann nicht erwerben. Demjenigen, welcher schon
im Besitze einer silbernen Medaille ist, kann solche bey einem erneuerten
Beweise von Tapferkeit und Muth, g?g?n eine goldene vertauscht wer-
den. Wer sich aber schon eine goldene erworben hat, wird, wenn er
eine neue tapfere Handlung verübt, auf eine andere seilten Verdiensten
angemessene Art belohnt. Die mit der T . -M. verbundene Zulage wird
nach d.er Charge bemessen, in welcher der Mann am Tage der verübten
tapfern Handlung stand. Derjenige, der eine goldene Medaille erlangt
hat, erhält den ganzen, der eine silberne Medaille erworben hat, den
halben Betrag der jener Charge nach dem Friedensfuße anklebenden
Löhnung oder Gage, als bleibende tägliche Zulage, und zwar ohne Un-
terschied des Landes, wohin das Regiment oder Corps im Frieden ver-
legt wird, jedenfalls und immer nach der deutschen Friedensgebühr.
Diese Zulage bleibt sowohl bey allenfalls nachfolgender Transferirung
des Mannes zu einer andern Truppengattung, als auch bey einer Be-
förderung desselben zu einer höheren Charge, stets unverändert. Bey
dem Tode eines Medaillen-Besitzers geht die Medaille, als ein Theil
seines Vermögens, an seine Intestat- oder testamentarischen Erben über.
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Band 5
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe See-V
- Band
- 5
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 604
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie