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Templer-Orden in den österr. Staaten. 307
Wngel an gültigen Urkunden schon Unsicherheit in Sichtung der Daten
ein. Überhaupt verleitete der anziehende und romantische Stoff der Ge-
schichte dieses Ordens selbst auch die Historiker früherer Zeit zuFictionen,
die von spateren als quellengültig verbreitet wurden / daher ist es beson-
ders in jenen Ländern, wo gleichzeitige Urkunden fehlen, oft schwer,
die Wahrheit von der Fabel zu scheiden. Übrigens, obschon der Orden
bereits 1314 in Frankreich und Italien aufgehoben war, und seine
Mitglieder auf grausame Weise hingerichtet worden waren, behaupteten
sich die Templer in Deutschland, Ungarn und Böhmen noch viel länger,
wo man siegerecht und milde behandelte.Die daselbst bloß ihrer Gelübde
entbundenen Templer traten meist in demIohanniter-Orden. Der letzte
Tempelhof befand sich noch 1319 zu Görl i tz in der Lausitz, welches
Land damahls ebenfalls zu dem Königreiche Böhmen, gehörte. — In -
dessen bleibt der einst so berühmte., schon vor 50Q Jahren erloschene Rir-
ter-Orden vom Tempel, d.dch immer, auch für Mahren, ein denkwür-
diger Gegenstand der Geschichtsforschung. Allgemein ist dessen dortiges
ehemahliges Bestandenseyn wohl bekannt; aber des Wahren, so man da-
von bisher wußte, ist so wenig, des ohne Grund Erzählten hingegen so
vieles, daß Manche ihn aus jedem alten, auch manchem verfallenen
jüngeren Mauerwerke wittern wollten; Andere, entgegengesetzt, dessen
jemahlige Anwesenheit in diesen Gegenden gar nicht glaubten. Beyder-
ley zu weit gehende Meinungen können gegenwärtige Nachrichten immer-
hin in etwas belichtigen. Sie enthalten Alles, was eine vieljährige,
fieißige Nachforschung davon entdecken ließ, und was durch Auszüge aus
mehreren Urkunden nachfolgt, ist aus Originalien mit wichtigen Bewei-
sen versehen. Bey Anführung der Angaben aus Urkunden sind überall,
wo sie von Bedeutung zu seyn scheinen, die Originalausdrücke derselben,
auch mit der offenbar unrichtigen Leseart, buchstäblich beybehalten, und
letztere nur berichtigt oder erläutert. Der älteste bekannte Beweis von
der Existenz des Tempelritrer-Ordens in Mähren, ist in einer Schenkungs-
urkunde Herzog Friedrich's von Osterreich an das Kloster Zwet-
tel von 1243 enthalten, in welchem Krater ^i-i^ei-icuZ (Üoinlnell^a-
wr militiae templi per Mdl-aviam als Zeuge vorkommt. Er muß also
damahls, auch wohl einige Jahre früher, schon im Lande angeses-
sen gewesen seyn. Diesem folgt in chronologischer Ordnung eine, in der
reichen Diplomensammlung des verstorbenen Domherrn v. Smi tmer
in Wien vorhanden gewesene Original-Urkunde, aus der genannter
Besitzer nachstehenden Auszug mitgetheilt hat: ^nno 1248. XV. Iclug
^0v6ml)i-i5. II1ricu5 ^iliu5 vliciä karintnis ... I>2ti-iku8 tempia-
"'s l-65iä6ntibu5 in 3cli26ll<vvit2 . .. contuli lria precka in Kackvvitx.
Der Orden hatte also damahls schon eine Residenz oder Comthurey im
Dorfe Schackwitz. Dieser Ulrich (I5lr!cu5) war Heinrich's, Her-
zogs in Karnthen/und der böhm. Prinzessinn Boleslawa Sohn. Er
hatte von seiner Mutter Bruder, König Wenzel I., das Lunden-
burger Gebieth (provinciam brcxetlölavlensern) zum Besitze einge-
räumt erhalten. Schaikwitz ist das zum Gute Pawlowitz gehörige
Dorf Schackwitz, von dem das auch zuPawlowitz gehörige Dorf
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Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Band 5
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe See-V
- Band
- 5
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 604
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie