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Templer-Orden in den österr. Staaten.
trowll;, Kromauer Herrschaft, nahe beysammen gelegen. Von erstem
nannte sich der Aussteller. Im 16. und 17. Jahrhundert kommen noch
Azladiken Dobrzensky v. Dobrzenitz in Mähren vor, die
vom Geschlechte dieses Niclas gewesen, oder doch den Nahmen von
diesem Dorfe getragen haben mögen. Das Kloster (olaustrum) Osla
ist das unweit Tempelstein und D o brz ens ko gelegene Oslawan,
wo schon 1223 ein Nonnenkloster gestiftet war. Von den Nahmen oder
Pradicaten der hier angeführten Zeugen sind: Schirneho, None-
ke n und Orbowe, wahrscheinlich auch sehr unrichtig aus dem Origi-
nal gelesen, und gar nicht auszudeuten. Die übrigen: Polerditz,
Penesowe, Nazmariz, P la wichs, Myreslaus, Mizel-
bariz, Wemmezlyz, Pe t i rw iz , Tokewan und Doberenz
aber sind gewiß von den noch jetzt bestehenden, die zwey ersten ausge-
nommen, alle im Znaymer Kreise, in kleiner Entfernung von einander
gelegenen Ortschaften: Polehraditz, Beneschau, Aschmeritz,
Platsch (mährisch Plawecz), Mislitz (mährisch Miroslaw),
Mis l iborz i tz,Weymisl i tz ,Petrowitz, Dukowan und
Dobrzensko geführt worden. Bemenitz, wo Johann v. Bene-
schau Burggraf war, mag wohl Bi se nz seyn, das mährisch Bze-
necz heißt, und woselbst noch in den ersten Jahren des folgenden Jahr-
hunderts auch andere kö'nigl. Burggrafen vorkommen. In einer Ur-
kunde 66. in Ll-linna,^nno 1301 in 6ie b<?aN I^uce I^van^. bestätiget
^iZctiica iiliu8 l^u0n6am Albern 6a ^Vlerln (Mrlyn) den Vertrag,
welchen sein Vater mit den ^ratribus miliue tempii 6e ^empelstain
eingegangen, und worüber er diesen auch einen Brief ausgestellt hatte.
In dieser erscheinen als Zeugen die schon in vorgehender Urkunde vor-
kommenden : <^6N2N 6« ^2l;ckmai-it5 , und Dii-82iÄU8 d^u^ai-ius
2no)?lN6ll5i5. Aus einer Original-Urkunde des Malteser-Ordens" Ar-
chivs geht hervor: 1303 habe Oanusiiisl'receptor et Ma l te r dui-iae
in 0l65nit2 einige Zinsen zu Gottschalkdorf verkauft; und merkt
dazu an, daß in selber 7 Tempelherren, deren bloße Taufnahmen er
nennet, als Zeugen vorkommen. Ob dieses Olesnitz in Mähren gele-
gen war, und etwa der Markt Olfen (mährisch Olessnicze) Kun-
stadter Herrschaft sey, läßt sich nicht sicher angeben. Ein Ort Gott-
schalkdorf ist in Mähren nicht bekannt. In einer, in eben diesem
Jahre am Sonntag Invocavit ausgefertigten Urkunde bezeuget ^Vocco
<^ Cni-avarn, daß er mit Genehmigung Herzog Friedrich's von
Osterreich und Steyermark, als damahls anerkannten Landesfürsten von
Mahren, und des Hla^lZtri ^'neraliz ^illN« templl, vom HVati-6
^lagistro ^amorum 6icti n,'6lni5 per Loemiam et Mora-
für sich und seine Erben den Flecken (oppi6um) Setteinz,
mit dem Castro Vreundsberk und die dabey gelegenen, dem Orden
gehörigen Güter auf 30 Jahre, und auf belNmmte Bedingungen über-
nommen habe. Die wichtigsten Ausnahmen fär den Orden waren: Daß
demselben das Patronat zu den in diesen Ortschaften vorhandenen, oder
noch zu erbanenden Kirchen, und die Präsentation der Personen zu die-
sen Kirchen vorbehalten seyen, und daß ihnen auch das Wasser Roknitz/
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Band 5
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe See-V
- Band
- 5
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 604
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie