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Thcrefia (Maria), römisch-deutsche Raiserinn.
des Kaisers Carl VI . und der Kaiserinn Elisabeth Christ ina,
aebornen Prinzessinn von B raun schweig. Sie wurde von dem Car-
dinal Ko l lon i ts (f. d.) getauft. Ihre vortreffliche Erziehung wurde durch
die geistreiche Gräfinn Fuchs v. Puchhaim vollendet, welcher die
Monarchinn bey dem Tode aus Dankbarkeit einen Ruheplatz in dem kai-
serl. Erbbea/äbniß widmete. Da der einzige männliche Erbe des Kaisers
Carl, Prinz Leopold, geboren 1716, noch dasselbe Jähr wieder
verblich und außer einer zweyten Prinzessinn, Mar ia Anna (später
mit dem Herzoge Car l von Lothringen vermählt), keine weitere Des-
cendenz erfolgte, so beschloß der Kaiser 1724 die pragmatische Sanc-
tion (s. d.) als H^usgesetz kundzugeben, wodurch T. als prä'sumtive
Thronerbinn erklärt wurde. 1736 vermählte sie sich mit dem Herzog
von Lothringen, nachherigen Großherzog von Toscana, Franz Ste-
phan (als römisch-deutscher Kaiser Franz I.), aus freyer Wahl,
und gab der Welt in einem dreyßigjährigen Ehestande das erfreulichste
Schauspiel einer vollständig glücklichen Fürstenehe. Nach dem Tode
ihres Vaters, den 20. Oct. 1740, nahm T. sogleich in Folge der prag-
matischen Sanction den Titel: Königinn von Ungarn und Böhmen,
an, und erklärte ihren Gemahl zum Mitregenten. Bald aber zeigte
sich die Wahrheit und Wichtigkeit des Ausspruches Eugen's, kurz vor
dem Tode dieses berühmten Helden: Was sollen die Tractate? Nur
mit 100,000 Mann und einem gefüllten Schatze läßt sich die pragmati-
sche Sanction garantiren. Vergebens hatte sich Carl V I . zu manchen
schmerzlichen Opfern verstanden, um die Zustimmung der Fürsten zu
erlangen, vergebens war zu diesem Zwecke kurz vor seinem Tode der un-
rühmliche Belgrader Friede (s. Friedensschlüsse) geschlossen worden;
kaum schloß der Kaiser die Augen, so vergaßen die meisten Fürsten in
Europa ihre Zusicherungen und ergriffen die Gelegenheit, das reiche
österr. Erbe wo möglich an sich zu ziehen. Der Erste trat mit seinen ver-
meintlichen Ansprüchen, Car l Albrecht, Churfürst von Bayern, her-
vor, obschon er bey seiner Vermählung mit Mar ia Amal ia, der Toch-
ter Kaiser Joseph's 1./ auf alle Ansprüche verzichtet hatte. Er leitete
dieselbe, außer von jener Heyrath, noch von seiner Abstammung von
Kaiser Ferdinand's I. ältesten Tochter, Anna , Gemahlinn seines
Urahnherrn, des.Herzogs Albrecht V. von Bayern und von dem Um-
stände ab, daß Osterreich (eigentlich aber nur das Land ob der Enns)
erst 1156 durch den Kaiser Friedrich den Rothbar t zu Gunsten
des Babenbergers Heinrich Iasomi rgo t t , von Bayern abgerissen
und zu einem unabhängigen Herzogthume erhoben worden sey, obzwar
bereits im westphälischen Frieden der Lehenbestand aufgehoben, und der
active Länderbesitz jedem Fürstenhause sanctionirt worden war. Der
bayer. Gesandte in Wien, Graf To r r ing , hatte sogar die Kühn-
beit, unmittelbar nach Carl's VI . Bestattung, die Chefs der sämmt-
lichen Hofstellen durch Decrete zu sich zu berufen, und der Vollmachten
seines Herrn, als nunmehrigen Landesfürsten zu erwähnen. Die Zu-
schriften kamen ihm jedoch uneröffnet zurück, und er zog sich den Un-
willen und die Erbitterung des Volkes in solchem Grade zu, daß er ge-
zwungen war, Wien bey Nacht und Nebel zu verlassen. Weitere An-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Band 5
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe See-V
- Band
- 5
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 604
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie