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die Producte des Narur- und Erdreiches, so wie die Sitten und Reli-
gionen der Einwohne? auf das sorgfaltigste, und brachte die wich-
iigsten seiner Beobachtungen zil Paoier. In neuerer Zeit verschwin-
det seine Spur. Als Frucht seiner Aufsätze aber erschien im Drucke:
T.'s bistorisch geographische Beschreibung von Hindostan; ferner Anque-
til du Perron, historische und chronologische Abhandlung von Indien ;c.,
z Bde. Golha und Berlin 1788.
LieU, Marianne v., s. Neumann v. Meißenthal.
Tiene, großer venetian. Marktflecken in der Delegation Vicen.
za, ganz in der Ebene gelegen, von 8,800 Menschen bewohnt, welche
Tücher und Wollenzeuge weben.
' l ihäny, Ungar. Dorf im Szaläder Comitat, auf der reizenden
Tihänyer Halbinsel am Plattensee, hat eine alte und reiche Penedicti-
yerabtey und ein berühmtes Echo. Man findet hier am See die söge«
nannten versteinerten Ziegenklauen, die nichts sind als petrisicirte
Schnecken.
Tilgungsfond. Der österr. consolidirte T. für die verzinsliche
Staatsschuld wurde mit dem Patente vom 22. Iän. 181,7 gegründet,
und besaß bey seinem. Beginne, am 1. März 1817, folgende Effec-
ten:
1) Verschiedene altere in Papiergeld ver-
zinsliche Obligationen 43,741,527 Gulden
2) Staatsschuldverschreibungen zu 2i Per-
cent . 1,950,700 „
3) Staatsschuldverschreibungen zu 1 Per-
cent . . . . . . . . . . 4,443,400 „
Nominal-Gesammtcapital . . . . 50,135,627 Gulden,
wovon die jährlichen Interessen 485,701 Gulden Conv. Münze betra-
gen haben. — Dieser Fond ist ungeachtet seiner großen Wirksamkeit
in der Ti'gung und Einlösung von Effecten der Staatsschuld durch seine
reichliche Ausstattung und wohleingerichtete Verwaltung in einem Zeit«
räume von l8 Jahren und 6 Monathen, nähmlich vom 1. März 1817
bis Ende Oct. 1335, laut des öffentlichen Ausweises vom 2. Iän. 1836
zu dem beträchtlichen Vermögen von 177,034,138 Gulden 49A Kreu-
zern an Nominal Capital, mit jahrlichen Einkünften von 7,760,664
Gulden 20H Kreuzern Conv. Münze gelangt. Durch das Patent vom I.
Oct. 1829 wurde nun für den allgemeinen T. Nachstehendes festgesetzt:
1) Der allg. T. soll nun seine Wirksamkeit der Einlösung und Tilgung
nur auf die ältere und neuere verzinsliche Staatsschuld beschränken, und
von jeder anderen Verwendung, insbesondere von der Zurückzahlung
der Staats-Lotto-Anlehen, welche nach den eingegangenen Verpflich-
tungen in anderen Wegen bedeckt ist, enthoben werden. 2) Die Mittel
des T.'s theilen sich in sein Vermögen und sein Einkommen. 3) Das
Vermögen des T.'s ist unveräußerlich, und nur von Zeit zu Zeit zur
wirklichen Tilgung bestimmt. 4) Das unveräußerliche Vermögen des
allg. T.'s besteht: In denjenigen Staatsschuldverschreibungen, welche
ihm gleich bey seiner Einrichtung in Folge des Patentes vom 22. Iän.
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Band 5
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe See-V
- Band
- 5
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 604
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie