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l y ro l , I I . Geographie und Statistik. 455
und zu Zams die barmherzigen Schwestern, Mädchenschulen. Ein an-
sehnlicher Stipendienfond ist zur Unterstützung mittelloser Studierenden
an der Universität und an dem Gymnasium zu Innsbruck vorhan-
den, und bedeutend sind übrigens die Humanitäts-Anstalten an Kran-
kenspitälern und Armenversorgungshäusern, so wie an sonstigen Hülfs-
mitteln und Stiftungen für Arme. In Hal l ist eine eigene Provin-
zial-Irrenanstalt. Innsbruck har eine Sparcasse; ferner ist daselbst
ein von der Kaiserinn Maria Theresia 1765 errichtetes Damen-
stift, und aus dem Fonde des vormahls zu Hal l bestandenen Nonnen-
stiftes entstand unter Kaiser Joseph I I . 1784 eine weltliche Fraulein-
stiftung für Tochter verdienter Staatsbeamten, Stabs-Officiere und
adeliger Landstande. — Obschon die Iustizpflege nach gleichen Grund-
sätzen und Gesetzen geschieht, wie in den übrigen deutschen Provinzen,
so hat sie doch hier durch die Verordnungen vom 26. Iuly 1616, 14.
März und 16. April 1317 einige eigenthümliche Einrichtungen in den
äußern Verhältnissen zum einzelnen Gutsherrn erbalten; überhaupt sind
106 theils landesfürstliche, theils Patrimonial-Civilgerichte (Landge-
richte) bestimmt, und für den Zweck der Strafrechtsverwaltung dreyer-
ley erste Gerichte (voruntersuchende, den Proceß instruirende und ur-
theilsprechende) aufgestellt worden. Ein Strafhaus ist zu I nnsbru ck,
und zu Schwatz ein Zwangarbeitshaus. AnMercantil- und Wechselge-
richten gibt es außer dem Botzener Mercantil-Magistrate hier im Lande
nur ein Wechselgericht, welches mit dem Stadt- und Landrechte zu
Innsbruck vereinigt ist; Collegialgerichte zu Roveredo, Botzen
und Trient; eine Berg- und Salinen-Direction zu Hal l ; ein Berg-
gericht daselbst mit 10 Substitutionen. Die mittlere Rechtsbehörde ist das
Appellations- und Criminal-Obergericht zu Innsbruck, von welchem
unter den allgemeinen Bedingungen der weitere Rechtszug an die oberste
Iustizstelle in Wien geht. Der Landesertrag hat hier wohl die nähm-
lichen Quellen, wie in anderen Provinzen Österreichs, aber die Anlage
und Vertheilung unter die Beytragsschuldigen beruht auf anderen Vor-
aussetzungen. Die erste Einführung eines ordentlichen Steuerfußes ge-
schah nach Maßgabe der früher bestimmten Beytragspfiichtigkeit zur Lan-
desvertheidigung durch das sogenannte Landes-Libell von 15! 1. Daraus
ergab sich ein jährlicher bestimmter Steuerertrag von 270,000 Gulden,
allein 1306 wurde unter bayer. Herrschaft der ganze Landesertrag zu
1,774,542 Gulden berechnet, wovon die landesherrliche Einnahme von.
den beträchtlichen Staatsgütern und anderen Gefallen 1,263,533 Gul-
den betragen hat. — Die Leitung der mi'ilä'rischen Angelegenheiten be-
sorgt das k. k. General-Commando zu Grätz, welchem das Milirär-
Obercommando zu Innsbruck untersteht. Das Land hat nach der
Constitutions-Urkunde von 1816 ein Jäger-Regiment von 4 Bataillons
zu stellen, und so weit es nöthig, zu ergänzen. An künstlichen Venbei-
digungsmitteln sind hier die Festung Kufstein am Inn, und einige
befestigte Engpässe im nördlichen Granzgebirge. — T.'s sämmtliche Bä-*
der und Gesundbrunnen sind: DorfAntholz, Pusterthaler Kreis, heil-
sames Bad. — Dorf Apfaltersbach, Pusterthaler Kreis, Gesund-
bad. — Dorf Au bad, Unterinnthaler Kreis, Gesundbad. — Bad-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Band 5
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe See-V
- Band
- 5
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 604
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie