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478 Ungarische Statthalterey. — Ungarische Tafel.
mit dem semitischen Sprachstamme weniger glücklich war. Mag aber im«
merhin die u. S. die Sprachen der Mongolen, Tscheremissen, Kirgisen,
Baschkiren und anderer minder gebildeten Völker anstatt der Araber,
Phönicier und Israeliten zu dem weiteren Kreise ihrer Verwandten zäh,
len, immer bleibt ihr das Verdienst, Wohllaut und Kraft, Reichthum
und Bildsamkeit in einem erhöhten Grade zu vereinigen. Viele Fein-
heiten in der Construction lassen sich kaum auf bestimmte Regeln zurück-
führen, sondern nut durch Übung erlernen, und dienen dazu, auf der
einen Seite die Schönheit und den Wohllaut, auf der andern aber auch
die Schwierigkeiten dieser Sprache zu vermehren. Als neuere gute
Sprachlehren sind zu nennen, die von M ä r t o n , Oyarmathi,
Versßghi, Beregszästi, Kis, Revay. ^
Ungarische Statthalterey, königl., wurde l793 eingesetzt
und hat zum Präses den Reichspalatin in seiner Eigenschaft alsl^ocum-
tenen8 reßius. Diese hohe Administrations-Behörde steht unmittelbar
unter dem König, und ist mit der ganzen politischen Landesverwaltung
beauftragt. Sie empfangt hierüber die Befehle des Königs, macht die-
selben (durch Intimate) im Lande kund, wacht über die Vollziehung der
Reichsgesetze und ist ermächtigt, dem Landesfür»1en Vorschläge und
Entwürfe zu neuen Einrichtungen vorzulegen. Ibr ist die Sorge für die
Landespolizey, so wie die Leitung der untern politischen Behörden über-
tragen; sie sorgt für die Aufnahme der Bevölkerung, für die Erhaltung
des Lebens und der Gesundheit der Einwohner, für die Volksbildung
durch ihre Aufsicht auf Kirchen, Schulen, Erziehungsanstalten und
fromme Stiftungen; verwaltet die polnischen Fonds des Landes; sie
wirkt auf die Verbesserung der Landwirtbschafr, die Aufnahme der Ge-
werbe und des Handels ein, entscheidet in Urbarialstreiligkeiten, berich-
tigt die Conn-ibutions-Rechnungen, sorgt für die Militär-Verpflegung
im Lande u. s. f. Der Wirkungskreis der Stattha'terey zu Ofen er-
streckt sich auch über Croatien und Slavonien, als den panikus annexis
des Königreichs Ungarn. Statthaltereyrathe sind 22, wovon 2 immer
aus den geistlichen Srande, Statthaltereysecreca're 1l).
' Ungarische Tafel, königl., hat zu ihrem Präsidenten den
königl. Personal, und ist aus 2 Prälaten, 2 a'.s Larones tabulae be-
zeichneten Mitrichtern, dem Vice-Palatin und dem Vice-Reichsober-
richter (Vic«-^uli«x (luriae), 4Protonotarien, 4 königlichen und 2
crzbischofiichen Beysitzern, dann dem königl. Fiscal-Director und einem
Referenten in Bergwerksprocessen zusammengesetzt. Zur Abfassung eines
Urtheils müssen weniqstens 9Votanten anwesend seyn. Dieser hohe Ge-
richtshof spricht nun in erster Instanz, wenn Jemand eines Staatsver-
brechens wegen angeklagt ist, oder (in Civil-Processen), wenn es sich
nicht um die Anwendung eines Gesetzes auf ein Factum Handell, sondern
wo die verbindliche Kraft eines Gesetzes, alter Pfandbriefe oder eines
alten Privilegiums zweifelhaft ist oder bestritten wird. In den übrigen
Rechtsfällen schreitet die u. T. sowohl in Civil- als Strafjustizsachen als
Appellationsbehörde ein, und überwacht das Benehmen der untern Ge-
richtshöfe. Protonotare sind: Der Palannal, des Reichsoberrichters und
'2 des Personals. Unter den zur königl. u. T. gehörigen 4 tömgl.
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Band 5
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe See-V
- Band
- 5
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 604
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie