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dem Lyceum zu Olmütz, welche er auch 181l als ordentl. Professor
erhielt. Nachdem er kaum ein halbes Jahr dort seine Fächer gelehrt
hatte, wurde ihm auch die Supplirung der Lehrkanzel des allgem.
bürgerlichen Gesetzbuches anvertraut. Obwohl auf diese Art seine Zeit
sehr in Anspruch genommen war, so suchte er dennoch mit Aufopferung
halber Nächte so viel Zeit zu gewinnen, um auch als Recensent an der
Wiener allgem. Literatur;eitung, so wie später an der Chronik der
Literatur in den vaterländischen Blättern und an den Wiener Jahr-
büchern mitzuarbeiten. — Um sich auch mit der Gerichtspraxis ver-
traut zu machen, frequentirte er, so weites seineAmtsgeschnfte zuließen,
die Kanzley des damahligen Professors und mährisch-schlesischen Landes-
advocaren in Olmütz, jetzigenAppellationsrathes in B runn , Doctor
I g n . Be id t l , vom Nov. !8l2 —14, und suchte dann um eine Lan-
desadvocatenstelle in Mähren und Schlesien an, die ihm auch 1315 ver-
liehen wurde. Die Achtung, in der er stand, veranlaßte auch die Di-
rectoren und Professoren des Olmützer Lyceums, ihn für 1817 zum
Rector desselben zu erwählen. Die Tüchtigkeit seiner Kenntnisse wies
er bald durch seine Monographie über die Compensation im österr. Ci-
vilprocesse, Wien 1317 , und durch sein Quellenverhältniß des allg.
bürgerlichen Gesetzbuches zu den besonderen Zweigen des in den österr.
Staaten geltenden Prioatrechtes, eb. 18l8 aus. Seine Thätigkeit für
Theorie und Praxis wurde dadurch belohnt, daß ihm 1819 die Lehr-
kanzel des Lehen k, Handels- und Wechselrechtes, des gerichtlichen Ver-
fahrens und des Geschäftsstyles an der Universität zu Wien verliehen
ward. Hier fuhr er, wovon die Collegienhefte seiner Schüler Zeugniß
geben, nicht nur fort, wie er bereits in Olmütz begonnen hatte,
die bürgerliche Gerichtsordnung mit Basirung eines obersten Grund-
satzes in allen ihren Theilen philosophisch zu begründen, derselben als
Einleitung die Lehre von den Gerichtsstellen im ganzen Umfange nach
einem eigenen Systeme voranzuschicken, bey dem Lehenrechte seine
Schüler zum Quellenstudium anzuleiten und das Wechselrecht durchaus
kritisch zu behandeln , welches vor ihm wenigstens nicht in dieser Art
und Vollständigkeit geschehen war, sondern er vermehrte auch freywillig
die Collegienstunden, und hielt im 4. Ia^re zu mehrerer Ausbildung
seiner Zuhörer außerordentliche pracrische Übungen. Seine Nebenstun-
ben in Wien verwendete er theils auf die Mitarbeitung an der Re-
daction und Ausführung des Planes des Wiener allgem. Witwen- und
Waisen-Pensionsinstitutes, rheils aber und vorzüglich auf literarische
Arbeiten in seinen Fächern. Zunächst erschienen in dieser Beziehung seine
Beyträge zur Lehre von der Prorogation der Gerichtsstände, sodann
feine Abhandlung über die Art, die im §. 788 des allgem. bürgerlichen
Gesetzbuches benannten Gaben zum Pfiichttheile der Kinder anzurechnen.
(Beyds in Pratobevera's Materialien.) — Nun faßte W. den Ent-
schluß, die einzelnen Gegenstande der ihm anvertrauten Lehrkanzel, ih-
rem ganzen Umfangs nach ;u bearbeiten. Er begann mit dem Wechsel-
rechte, nnd verfaßte sein kritisches Handbuch des Wschselrechtes (Wien),
wovon der 1. Bd. 1823 und der 3. Bd. 1332 erschien, ein bey 1,000
starkes, in jeder Beziehung vollendetes Werk. Zu jener Zeit
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Band 6
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe W-Z
- Band
- 6
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 668
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie