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wolfsberger iLisengerverksgesellschaft. 177
schafts - Capital also um 89,599 Gulden übersteigt, so hat die Gesell-
schaft beschlossen, das primo loco auf den beyden Herrschaften Wo lfs-
berg und St. Leonhard für die erste österr. Soarcasse in Wien
vorgemerkte, mit 5 Percent verzinsliche und in 20jährigen scalamaßig
bestimmten Raten abzuzahlende Capital von 143,210 Gulden C. M.
auf den genannten Herrschaften beyzubehalten, um auf die oben er-
wähnten Einkaufe und Einrichtungen nur 346 339 Gulden versenden
zu dürfen, und dadurch beyläufig 53,611 Gulden zum Werksbetriebe
disponibel zu behalten. Die Brüder v. Rosthorn bedingen sich die
Theilnahme mir ^ der Einlage oder mit 160 Stück Actien an dem gan-
zen Unternehmen. Mit diesen 160 Actien, die sie zu diesem Zwecke vin»
culiren lassen, verbürgen sie allen übrigen Actionaren durch die Dauer
der ersten 5 Gesellschaftsjahre eine jährliche reine Erträgmß von 60
Gulden für jede Actie oder die Verzinsung des Einlags-Capitals mir
6 Percent in der Art, daß für ihre 160 Stück Actien eine Errrägniß
erst dann verrechnet werden soll, wenn an die übrigen Actien jene ver-
bürgten 6 Percent aus dem Ertrage des gangen. Unternehmens wirklich
verabfolgt seyn werden. Die Geschäfte der Gesellschaft werden durch die
Generalversammlungen der stimmfähigen Acnonäre, von einem in
den Generalversammlungen aus ihren Mitgliedern gewählten leitenden
Ausschusse und durch Local-Leitungen geführt. Die Acrionäre behalten
sich die Ausübung der gesetzgebenden und obersten controlttrenden Gewalt
über ihr Unternehmen durch Abstimmen in den Generalversammlungen
vor; folglich können nur in den Generalversammlungen Änderungen
oder Zusätze in den Statuten gültig beschlossen, und über die zur Er-
weiterung des Werkbetriebes und zur Förderung der Gesellschaftszwecke,
dann zur Herbeyschaffung der dafür nöthigen Mittel und Fonde gemach-
ten Vorschläge wirtsam entschieden werden. Der Generalversammlung
muß jährlich das Endresultat der ganzen Geschäftsführung, der Rech-
nungsabschluß und die Bilanz vorgelegt werden, worüber nur sie ein
Absolutorium für die verrechnenden Beamten zu ertheilen vermag. Die
Generalversammlungen bestimmen die Versendung und Vertheilung
des nach Bestreitung aller nothwendigen Ausgaben übrig bleibenden rei-
nen Gewinnes oder die jährliche Dividende für die Actionäre über die
Verzinsung des Einlags-Capitals mit 6 Percent. Sie erwählen die
Mitglieder des leitenden Ausschusses und deren Ersatzmänner, so wie
die Local - Geschäftsleiter und weisen ionen durch decaillirce Dienstin-
structionen ihre Wirkungskreise an. Nur sie können den durch cedine
Actien in was immer für einer Zahl neu eingetretenen oder stimmfähig
gewordenen Geschäftsmitgliedern Sitz und Stimme in den Generalver«
sammlungen votiren. Dai, Eigenthum von 5 Actien gibt dem ursprüng«
lichen Besitzer Eine Stimme in der Generalversammlung. Die Stimme
jedes Actionärs wird demnach so oft Mahl gezählt, wie viel Mahl er 5 Ac-
tien besitzt. Nur die Gebrüder v. Rosthorn, denen für ihre 160
Stück Actien 32 Stimmen zukälyen, werden sich mit 10 Stimmen be-
gnügen. Jedes Individuum, welches durch eine noch so große Anzahl
mittelst Kauf, Schenkung, Tausch, Erbschaft u. dgl. cediner Ac.
tien Gesellschaftsmirglied geworden ist, kann nur durch einen Gesellschaftö-
Oesterr. Nat. Encyki.Vd.Vl.
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Band 6
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe W-Z
- Band
- 6
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 668
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie