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Vpolfsberger l^isengewerksgesellschaft.
Verwaltungsjahr der Actien-'Gesellschaft beginnt immer mit dem 1. No«
vember uyd schließt mir dem letzten October, wohin also der Jahres»
rechnungs-)lbschluß fällt. Die 6percentigen Zinsen können von den
Activeren balbjährig mit 1. May und I. November, und die Dividen-
den 8 Tage nach der Generalversammlung, worin sie durch einen Ge-
sellschaftebeschluß festgesetzt worden sind, bey dem Gesellschaftsbanquier
gegen gesampelte Quittungen erhoben werden. Nur die Brüder v.
Rosthorn habeli auf den Bezug derselben von ihren 160 Actien erst
nach geschehenem Iahrsrechnungsschlusse einen Anspruch. Die Actien-
Gesellschaft begann mir dem I.Nov. 1332 ihre Wirksamkeit. Die Rech-
nunqen der Brüder v, R o s t h o r n wurden demnach mit 31. Oct.
18^2 geschlossen, und jene für die Actien - Gesellschaft mit dem 1. Nov.
demselben Jahres begonnen. Die Dauer der Gesellschaft ist vorläufig
' auf 25 Iabre festgesetzt. 2 Jahre vor dem Ablaufe derselben, also im
Jahre 1355, berathschlagt die Generalversammlung, ob die Gesell-
schaft für einen weitern Zeitraum vereint bleiben will, und unter wel,
chen Modalitäten, oder ob die Auflösung und Stralcirung mit Ende
hes 25. Oesellschaftsjahres eintreten soll. In dem Falle, daß die Auf«
tösun.g festgesetzt würde, und die Gesellschaft den Verkauf ihres Eigen-
fhunzs nicht sßlbst vornehmen wollte, verbanden sich die Brüder v.
Mosthßrn, 6 Monathe nach Ablauf des Gesellschaftsvertrags jedem
Einleger seine Actie mit 1,000 Gulden nebst einer Quote, die ihm von
hem (zufälligen. Reservefonds gebührt, zurückzubezahlen. Um den Ac-
tionären die Sicherheit zu geben, daß sie diese ihre Verbind!ichkeit ge-
wissenhaft halten wollen, vinculirten sie an die Gesellschaft ihre eigen-
thümlichen 160 Stuck Actien, über welchß weher sie selbst, nochihreErden
anders als mit dieser Haftungsverbindlichkeit verfügen können. Sollten
sie in ihrem vorerwähnten Zeiträume ihre Verbindlichkeit nicht erfüllen
wollen oder können, so räumen sie den Actionären, jedoch immer mit
Vorbehalt ihrer., gleich den qndern Actionären, zustehende. Anspruchs
auf den zu bildenden Reservefossd, dann das Recht ein, das beweg-
liche und «.nbyw^gliche Gesellschaftsvermögen gerichtlich oder mit ihrer
Zustimmung quch außergerichtlich zu veräußern, sich aus dem Ertrage
desselben mif Zuhülfnahme des den Brüdern v. Rosthorn auf idre
1ß0 Stück Actien zukommenden Antheils an dem Reservefonds zahl-
,.haft zu machen, und yur den erübrigten Erlös an die Brüder v.
Aosthor/n als Besitzer der 160 Stück Actien oder an ihre. Erben ab-
zuführen, d;e dann den gedachten Restbetrag zu 160 gleichen Theilen
unter sich nach Maßgabe, ihrer Actien zu vertheilen habsn. In dem an-
Hern Falle aber., daß die Gesellschaft die Fortsetzung des Geschäftes be-
schließt, hören jene speciellen Verbindlichkeiten der Brüder v. Rost-
horn hinsicht'ich ihre 160 Stück Aktien auf, und bey der feiner Zeit
pqnn vorzunehmenden Strqlcirung haben sie alle jene. Rechts zu genie'
ßßn, derer die andern Aotien - Pesil^r theilhaftig sind. In diesem Fall^
siyd übrigens jederzeit vor der Auflösung der Gesellschaft die Stralci-
rungsformen in einer Generalsitzung, die ein Jahr vor Ablauf des Con-
lracts gehalten, wird, zu bestimmen. Im Falle eines Streites zwischen,
den Actionnen, oder den Actionären uich dem leitenden Ausschusse,
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Band 6
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe W-Z
- Band
- 6
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 668
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie