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432 Eybler. — Fabriksbefugnisse.
S. G. Sina in Wien eine Anleihe von 7 Millionen Gulden C.M.
mittelst der bey öer privil. österr. Nationalbank hinterlegten Hauptschuld«
verschreibung vom 5. Febr. 1836 conerahirt, welche Summe auf 175,000
''Panial-Einlagen zu 40 Gulden C. M. vertheilt, mit den in dem
Verlosungsplane zugerechneten Zinsen und den Gewinnsten, wovon die
höhern 1,500—12,000, die höchsten aber 40, 50, und 60,000 Gulden
T. M. betragen, innerhalb 32 Jahren in Folge der 64 Verlosungen,
deren erste auf den 15. Dec. 1336 bestimmt wurde, zurückgezahlt wer-
den wird. Diese Anleihe wurde nur in der Absicht contruhirt, um sich
theils des höheren Zinsfußes mehrerer Capitalsposten zu entledigen, theils
um bey Rückzahlung der, während der Administration zur Ausgleichung
verschiedener Ansprüche contrahirten Passiven eine mit den Kräften des
Majorats mehr übereinstimmende Eintheilung dieser Lasten zu treffen,
und jeder Störung in der beabsichtigten ökonomischen Verwaltung und
dadurch zu erlangenden Vermehrung der Revenuen im Voraus zu be-
gegnen, und endlich, um über das gesammte Debitwesen ein verlaßli«
ches Budget dauernd festsetzen zu können. — Gemäß der angeführten
Hauptschuldverschreibung und zufolge des veröffentlichten Verlosungspla,
nes, wird den genannten Wechselhäusern oder jedem andern Überbringer
des Antheils gegen dessen Zurückgabe die durch die Verlosung planmäßig
darauf entfallende Summe 6 Monathe nach der Ziehung in C. M. bey
dem Wechselhause S. G. Sina in Wien, oder nach der Wahl des
Inhabers bey den Herren M. A. v. Rothschild und Söhnen in
Frankfurt a. M. nach einer in dem letztern Falle vorausgegangenen
sechswöchentlichen Anzeige bar ausbezahlt werden. Auch stehr es dem Be«
sitzer dieser Schuldverschreibung frey, den darauf entfallenden Betrag
früher/ als an dem im Plane festgesetzten Verfallstage von 6 Monathen
unter Abzug von 4 Percent jährlichen Disconto zu beheben, wenn sich
derselbe dießfalls 4 Wochen früher bey einem der beyden Wechselhäuser
meldet. .
* Kybler/ Ios. Laut testamentarischer Verfügung des Kaisers
Franz wurde E. im Iuly 1835 mittelst eines von Kaiser Ferdinand
eigenhändig unterzeichneten Diploms in Berücksichtigung seiner lan-
gen und treuen Dienste der österr. Adelstand mit dem Ehrenworte
„Edler von" taxfrey verliehen; auch ward er Mitglied des Vereins zur
Beförderung der Tonkunst in Holland.
F.
V abriksbefugnisse. Es gibt 2 Abstufungen von F.n, nähm-
lich 1) einfache fabrikmäßige Befugnisse, und 2) förmliche Landesfa-
briksbefugnisse. Die ersteren werden gewöhnlich ausgezeichneten und sich
als nützlich für die Beförderung der Industrie ankündigenden, jedoch
noch nicht zur Auszeichnung durch besondere Vorrechte geeigneten und
eines vorzüglichen Schutzes der öffentlichen Verwaltung würdigen Un-
ternehmungen verliehen. Die förmlichen LanoeSfabnksbefugnisse da-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Band 6
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe W-Z
- Band
- 6
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 668
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie