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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Band 6
Seite - 432 -
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Seite - 432 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Band 6

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432 Eybler. — Fabriksbefugnisse. S. G. Sina in Wien eine Anleihe von 7 Millionen Gulden C.M. mittelst der bey öer privil. österr. Nationalbank hinterlegten Hauptschuld« verschreibung vom 5. Febr. 1836 conerahirt, welche Summe auf 175,000 ''Panial-Einlagen zu 40 Gulden C. M. vertheilt, mit den in dem Verlosungsplane zugerechneten Zinsen und den Gewinnsten, wovon die höhern 1,500—12,000, die höchsten aber 40, 50, und 60,000 Gulden T. M. betragen, innerhalb 32 Jahren in Folge der 64 Verlosungen, deren erste auf den 15. Dec. 1336 bestimmt wurde, zurückgezahlt wer- den wird. Diese Anleihe wurde nur in der Absicht contruhirt, um sich theils des höheren Zinsfußes mehrerer Capitalsposten zu entledigen, theils um bey Rückzahlung der, während der Administration zur Ausgleichung verschiedener Ansprüche contrahirten Passiven eine mit den Kräften des Majorats mehr übereinstimmende Eintheilung dieser Lasten zu treffen, und jeder Störung in der beabsichtigten ökonomischen Verwaltung und dadurch zu erlangenden Vermehrung der Revenuen im Voraus zu be- gegnen, und endlich, um über das gesammte Debitwesen ein verlaßli« ches Budget dauernd festsetzen zu können. — Gemäß der angeführten Hauptschuldverschreibung und zufolge des veröffentlichten Verlosungspla, nes, wird den genannten Wechselhäusern oder jedem andern Überbringer des Antheils gegen dessen Zurückgabe die durch die Verlosung planmäßig darauf entfallende Summe 6 Monathe nach der Ziehung in C. M. bey dem Wechselhause S. G. Sina in Wien, oder nach der Wahl des Inhabers bey den Herren M. A. v. Rothschild und Söhnen in Frankfurt a. M. nach einer in dem letztern Falle vorausgegangenen sechswöchentlichen Anzeige bar ausbezahlt werden. Auch stehr es dem Be« sitzer dieser Schuldverschreibung frey, den darauf entfallenden Betrag früher/ als an dem im Plane festgesetzten Verfallstage von 6 Monathen unter Abzug von 4 Percent jährlichen Disconto zu beheben, wenn sich derselbe dießfalls 4 Wochen früher bey einem der beyden Wechselhäuser meldet. . * Kybler/ Ios. Laut testamentarischer Verfügung des Kaisers Franz wurde E. im Iuly 1835 mittelst eines von Kaiser Ferdinand eigenhändig unterzeichneten Diploms in Berücksichtigung seiner lan- gen und treuen Dienste der österr. Adelstand mit dem Ehrenworte „Edler von" taxfrey verliehen; auch ward er Mitglied des Vereins zur Beförderung der Tonkunst in Holland. F. V abriksbefugnisse. Es gibt 2 Abstufungen von F.n, nähm- lich 1) einfache fabrikmäßige Befugnisse, und 2) förmliche Landesfa- briksbefugnisse. Die ersteren werden gewöhnlich ausgezeichneten und sich als nützlich für die Beförderung der Industrie ankündigenden, jedoch noch nicht zur Auszeichnung durch besondere Vorrechte geeigneten und eines vorzüglichen Schutzes der öffentlichen Verwaltung würdigen Un- ternehmungen verliehen. Die förmlichen LanoeSfabnksbefugnisse da-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe W-Z, Band 6
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe W-Z
Band
6
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
668
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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