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53 z L. e i s e n t r i t.
weise zugewiesenen Gerichtsbarkeit-Verwaltung in erster Instanz über
die erwähnten Leben und deren Besitzer enthoben, und dafür 2) das
böhm. Landrecht als IVi-um privile^iatum des gesammten böhm.
Adels, auch für die deutschen Lehen Böhmens und deren Besitzer, in
aNen Civil-Justiz-Angelegenheiten, sowohl in Streitsachen, als in
Geschäften des adeligen Richteramtes, zum Personal- und Realrichter
in erster Instanz mit Vorbehalt der Berufung an das bohm. Appella-
tio^nsgericht in zweyter und an die oberste Iustizstelle in dritter In-
stanz bestimmt, in dessen Folge auch die deutsche Lehentafel künftig bey
dem böhm. Landrechte aufbewahrt und fortgeführt wird. Dagegen wer-
den 3) alle übrigen, die deutschen Lehen betreffenden Geschäfte in pu>
klico-poliücjs'dem bohm. Landesgubernium mit Vorbehalt der weiteren
Berufung an die k. k. vereinigte Hofkanzley zugewiesen. 4) In Crimi-
nal-Angelegenheiten aber haben die in Böhmen bestehenden Criminal-
gerichte die Gerichtsbarkeit auch über diese Lehens-Vasallen, nach den
in dem ersten Theile des mit 1. Jan. 1804 in Wirksamkeit getretenen
Strafgesetzes enthaltenen Bestimmungen auszuüben. Diese Bestimmun-
gen sind vom I. Jan. 1836 angefangen in Wirksamkeit getreten.
Leisentrit v. Iuliusberg, Ioh. , geboren den 18. April
1520 zu Olmütz, absolvirte die Humanioren in seiner Vaterstadt und
ging sodann nach Krakau, um sich daselbst den philosophischen und
theologischen Wissenschaften zu widmen. Nachdem er diese Studien voll-
endet hatte, ging er nach Wien, wo er als Hofmeister der t.nserl.
Edelknaben angestellt wurde, aber doch zugleich fein theologisches Stu-
dium fortsetzte. Nachdem er seine Stelle niedergelegt hatte, trat er m
den geistlichen Stand und wurde sodann zum Priester geweiht. Er reiste
hierauf, vom Kaiser mit Empfehlungsbriefen an die sächsischen Biscköfe
zuNaumburg, Merseburg und Meissen versehen, nach Sach-
sen ,. wo sich damahls die lutherische Lehre schnell ausbreitete. 1549
wurde L. auf Empfehlung der erwähnten Bischöfe,. Domherr zu Bau-
tzen in der Lausitz, wo er seit pieser Zeit seinen beständigeiuAufenthalt
hatte. Allem das Domstift befand sich in sehr mißlichen Umständen; es war
so verschuldet, daß die Stiftsgüter sequestrirt und verkauft werden soll-
ten. In diesen bedrängten Umständen wurde L. an den Kaiser Ferdi-
nand I. nach Prag geschickt, welcher durch die Vorstellungen des be-
redten Abgeordneten bewogen, die Schulden des Stiftes löschte. In An-
erkennung dieses Verdienstes um das Stift wurde L. 1559 zum Dechant
gewählt. Als 1560 der Bischof Ioh a nn von Meissen die lutherische
Lehre angenommen hatte, wurde L. die Verwaltung des Meissener Bis-
thums in Ober- und Niederlausitz mit der ganzen Vollmacht eines Bi-'
schofs in geistlichen Sachen übertragen. Als solcher that er viel, um die
katholische Religion in der Lausitz zu erhalten und das Eindringen des
Lutherthums zu rerhindern. Er starb am 23. Nov. 1586 zu Bautzen
und wurde daselbst in der St. Peterskirche begraben. Von feinen Schrif-
ten bemerken wir folgende: I^ke!Iu5 6e ^lu^ri praeparatione ad 5».
c!-c)83nc,26 mi852o celßbl-Itionem, Bautzen 1559. — Doctrina
I^lill,6l'i, eb. 1560. — I^nrma Fermanico iäiomato
f«nte5, eb. 1564.-.^(jsinul^ excipien^i 6t in temp in-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Band 6
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe W-Z
- Band
- 6
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 668
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie