Seite - 22 - in Pflegekräftemigration nach Österreich - Eine empirische Analyse
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Bezug nehmend auf die hier beschriebenen Aspekte, stellen sich die Fragen
,, Welche unterschiedlichen Migrationsformen gibt es?" und „ Wer ist Mig-
rantin?". Die erste Form von Migration beschreibt den einmaligen, unidi-
rektionellen Vorgang. Hierbei kommt es zur Assimilierung der Person in
die Gesellschaft des Ziellandes. Von dieser Form ist die zeitlich befristete
Migration zu unterscheiden, bei der vom Individuum keine oder spärliche
Beziehungen zum Zielland aufgebaut werden. Das Individuum kehrt nach
einer gewissen Zeit wieder zurück. Als Beispiel kann hier der so genann-
te Gastarbeiter genannt werden. Eine weitere Form betrifft die Diasporas
(ethnischen Minderheiten). Hierbei handelt es sich um Personen, die, ob-
wohl sie sich im Zielland dauerhaft niederlassen, die Verbindung ins Hei-
matland aufrechterhalten und eine Annäherung ans Zielland nur bedingt
zulassen. Als mögliches Beispiel können hier Flüchtlinge genannt werden.
[vgl. Glorius 2007, 28] Die letzte Form ist die transnationale Migration, die
die „mehrfache, multidirektionale und internationale Wanderung" [Glorius
2007, 28] beschreibt. Diese Art der Migration ist auf bestimmte Erwerbs-
und Lebensphasen bezogen und ist charakterisiert durch die Bedeutung der
Migrantinnen-Netzwerke. Durch den mehrfachen Wechsel der Grenzen
entstehen soziale Räume, wodurch es zu einer eigenen Vergesellschaftung
kommt, die sowohl Elemente des Herkunftslandes wie des Ziellandes inklu-
diert. [vgl. Pries 1997, 16; Glorius 2007, 28f.]
Im Rahmen dieser Arbeit wird Migration als externe Wanderung, also Wan-
derung über Landesgrenzen hinweg, verstanden, wobei im Mittelpunkt die
Immigration nach Österreich steht. Somit wird Wanderung innerhalb Ös-
terreichs explizit ausgeschlossen. Im Vordergrund soll vor allem die Wande-
rung aus mittel- und südosteuropäischen Ländern6 nach Österreich stehen.
Hierbei muss unterschieden werden zwischen Pflegekräften, die aus einem
der neuen Mitgliedstaaten kommen, die 2004 und 2007 der Europäischen
Union beigetreten sind, und Drittstaatsangehörigen.7 Pflegekräfte aus erste-
rer Gruppe, die in den letzten Jahren der Europäischen Union beigetreten
sind, benötigen für die Einreise keinen Aufenthaltstitel mehr, jedoch müssen
sie aufgrund der Übergangsfristen (das 2+3+2-Jahre-Modell) eine Arbeits-
erlaubnis beantragen, da sie nicht von den Regeln des AuslBG (Ausländer-
6 Eine genauere Differenzierung der Herkunftsländer erfolgt im nächsten Abschnitt.
7 Eine genaue Darstellung der gesetzlichen Bestimmungen folgt unter Kapitel 6.1.3.
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Pflegekräftemigration nach Österreich
Eine empirische Analyse
Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversität Wien