Seite - 23 - in Pflegekräftemigration nach Österreich - Eine empirische Analyse
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beschäftigungsgesetz) ausgenommen sind (siehe Kapitel 6.1.3 ). Neuzulas-
sungen wurden allerdings vor allem für qualifizierte Pflegekräfte erleichtert.
[vgl. Nowotny 2007, 70f.] In diese Analyse werden somit alle Pflegekräfte,
die hier in Österreich eine Arbeitserlaubnis haben, mit aufgenommen. Mit
eingeschlossen sind somit auch Pendlerlnnen. Anders bei Drittstaatsange-
hörigen, die für eine Tätigkeit hier in Österreich sowohl einen Aufenthalts-
titel als auch eine Arbeitserlaubnis benötigen. Wie bereits zuvor angemerkt,
ist die Arbeitserlaubnis ausschlaggebend. Bezug nehmend auf den bereits
diskutierten Aspekt von Raum lässt sich festhalten, dass die Grenzüber-
schreitung ein wesentliches Element der Definition in dieser Arbeit darstellt.
Ausgegangen wird hierbei von Landesgrenzen zum heutigen Zeitpunkt. Auf
Unterschiede in der Vergangenheit - in diesem Kontext sei vor allem auf
die Situation im ehemaligen Jugoslawien hingewiesen - wird im Kapitel 6
eingegangen. Der zeitliche Aspekt spielt in dieser Arbeit in Hinblick auf
die Art des Aufenthalts eine besondere Rolle. Da der Begriff der Migration
- im Mittelpunkt stehen Arbeitskräfte - sich auf eine bestehende Arbeits-
erlaubnis begründet, wird der zeitliche Aspekt dahingehend ausgeblendet,
dass sowohl temporäre als auch permanente Wanderungen8 in die Analyse
aufgenommen werden. So wie bereits bei anderen Autoren wird auch in
dieser Arbeit der Frage nach freiwilliger beziehungsweise erzwungener Mi-
gration, nur so weit Beachtung geschenkt, soweit diese im Zusammenhang
mit Kriegsfolgen steht. Dem Aspekt des Umfanges von Migration wird im
Kapitel 5 nachgegangen. Somit lässt sich feststellen, dass alle vier zuvor be-
schriebenen Migrationsformen in die Analyse eingehen und damit von einer
weit gefassten Definition von Migration ausgegangen wird. Es ergibt sich
daher folgende Abgrenzung: Unter Arbeitskräftemigration wird die Wan-
derung von Personen, die in einem anderen Land als jenem, in dem sie ihre
Ausbildung absolvierten, eine Arbeitserlaubnis innehaben und eine Tätig-
keit in diesem Beruf ausüben oder [bei gegebenem Wohnsitz in Österreich]
8 In dieser Arbeit wird die Abgrenzung der permanenten und temporären Wanderung
mithilfe des Hauptwohnsitzes vorgenommen. Jene Personen, die ihren Hauptwohn-
sitz in Österreich haben - unabhängig vom Zeitraum -, migrieren permanent nach
Österreich. Jene Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, migrieren
temporär. Letztere Gruppe findet sich in der Literatur oftmals unter dem Begriff
„pendeln". Der Migrationstyp „Saisonmigration" [siehe unter anderen Düvell 2006,
129f.] wird in dieser Arbeit nicht behandelt.
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Pflegekräftemigration nach Österreich
Eine empirische Analyse
Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversität Wien