Seite - 198 - in Pflegekräftemigration nach Österreich - Eine empirische Analyse
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Republik wurde nach der Trennung zum Einwanderungsland. Einen nicht
unwesentlichen Teil machten tschechische Flüchtlinge aus der kommunisti-
schen Zeit aus. [vgl. Zeitlhofer 2007, 284ff.]
Eine weitere entscheidende politische Veränderung stellt die Erweiterung
der Europäischen Union im Jahr 2004 dar. Hierbei traten unter anderen
Polen, die Slowakei und die Tschechische Republik der EU bei. Damit sind
viele der Barrieren der grenzüberschreitenden Interaktionen gefallen. [vgl.
Niebuhr 2005, 2] Grundsätzlich besteht innerhalb der Europäischen Union
die Freizügigkeit auf dem Arbeitmarkt. Diese wurde jedoch für die Mitglied-
staaten, die der Europäischen Union 2004 und 2007 beitraten für sieben
Jahre eingeschränkt (siehe Näheres im folgenden Abschnitt). [vgl. auch Stil-
ler, Wyszynski 2006, 100ff.] Diese Entwicklung bildet einen direkten Bezug
zur legislativen Dimension, die vor allem durch die gesetzlichen Regelungen
der Wanderung von Arbeitskräften und die Anerkennungsmöglichkeit der
Qualifikationen charakterisiert wird.
Gesetzliche Regelungen der Wanderung von Arbeitskräften
Ein Bereich der Analyse soll sich nun der Zulassung von Arbeitskräften
aus dem Ausland widmen.114 Zwei Säulen bestimmen im Wesentlichen die
rechtliche Situation. Die erste beinhaltet die Einreise und den Aufenthalt.
Diese unterliegen „der Weisungshoheit des Bundesministeriums für Inne-
res in mittelbarer Bundesverwaltung von den Fremdenbehörden der Länder
(Magistrate oder Bezirksverwaltungsbehörden) oder von den Fremdenpoli-
zeibehörden" [Nowotny 2007, 47].115 Die zweite Säule regelt die Zulassung
zur Arbeit. Diese obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Diese beiden Bereiche sind aufeinander abgestimmt. [vgl. Nowotny 2007,
4 7] Die Aufarbeitung des Themas bedarf vor allem in Hinblick auf die hier
im Vordergrund stehenden Länder eine besondere Beachtung, da unter-
schiedliche Regelungen zwischen den Ländern in den vergangenen Jahren
vorlagen beziehungsweise heute noch vorliegen. Diese Unterschiede zei-
gen sich vor allem im Kontext der Regelungen innerhalb der Europäischen
114 Diese Darstellung soll lediglich einen groben Überblick über das Ausländerbeschäf-
tigungsgesetz liefern. Auf besondere Möglichkeiten für Pflegekräfte wird im Detail
eingegangen.
115 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz [vgl. zum Beispiel Statistik Austria 2007c,
36ff.; Vogl 2007, 19ff.].
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Pflegekräftemigration nach Österreich
Eine empirische Analyse
Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversität Wien