Seite - 199 - in Pflegekräftemigration nach Österreich - Eine empirische Analyse
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Union und zwischen EU-Ländern und Drittstaaten. Im Folgenden wird im
ersten Teil auf das allgemeine Ausländerbeschäftigungsgesetz eingegangen,
das für die Zuwanderung aus Drittstaaten gültig ist. Im zweiten Teil wird
schließlich die besondere Rolle der neuen EU-Mitgliedstaaten diskutiert.
Im Mittelpunkt steht die Darstellung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.
Das Prinzip dieses Gesetzes war ursprünglich auf temporäre Arbeitsmig-
ration ausgerichtet. Durch kontinuierliche Verlängerungen der Aufenthalte
wurde die Möglichkeit der Einwanderung schließlich geschaffen. Bis in die
1990er Jahre wurde in Österreich „eine Politik offener Grenzen" [Nowotny
2007, 50] praktiziert. Dem stand jedoch ein restriktives Ausländerbeschäf-
tigungsgesetz gegenüber. Das Ergebnis zeigte sich in einem ausgedehnten
schwarzen Arbeitsmarkt, dem man durch eine Legalisierungsmaßnahme
entgegenzutreten versuchte. Nur ein Viertel der geschätzten illegalen Ar-
beitskräfte wurde schließlich legalisiert. Die Folge war ein weiterer Anstieg
der Illegalität, da von Seiten der Ausländer weitere Legalisierungsmaßnah-
men erhofft wurden, was jedoch nicht eintraf. Anfang der 1990er Jahre
kam es schließlich aufgrund des Krieges im ehemaligen Jugoslawien, aber
auch durch konjunkturbedingte erhöhte Nachfrage nach Arbeitskräften
und Familiennachzug zu einem Anstieg der Bevölkerung ausländischer Her-
kunft. Das Integrationspaket im Jahr 1997 regelte schließlich insbesondere
den Familiennachzug. Dabei wurde auch die Zulassung von Arbeitskräften
nicht mehr allein am Bedarf am Arbeitsmarkt gemessen. Als ein weiterer As-
pekt spielte auch die Integration eine wesentliche Rolle. In der Folge wurde
die Einwanderung durch Schlüsselkräfte und Quotenregelungen bestimmt.
[vgl. Nowotny 2007, 48ff.]
Bei den Formen der Zulassung auf den Arbeitsmarkt unterscheidet man
die Beschäftigungsbewilligung, die Freizügigkeit durch eine Arbeitserlaub-
nis und einen Befreiungsschein und Saisonkräfte116• Prinzipiell brauchen
Arbeitskräfte ohne österreichische Staatsbürgerschaft, um in Österreich
erstmalig arbeiten zu dürfen, eine Beschäftigungsbewilligung. Unterschie-
den wird zwischen „normalen" Arbeitskräften mit und ohne Schlüsselkraft-
qualifikationen. Jene ohne diese Qualifikation „können derzeit für eine auf
116 Diese Form ist derzeit eingeschränkt auf den Bereich des Fremdenverkehrs und der
Landwirtschaft (vgl. Nowotny 2007, 58] und spielt daher für Pflegekräfte keine
Rolle.
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Pflegekräftemigration nach Österreich
Eine empirische Analyse
Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversität Wien