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Pflegekräftemigration nach Österreich - Eine empirische Analyse
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Union und zwischen EU-Ländern und Drittstaaten. Im Folgenden wird im ersten Teil auf das allgemeine Ausländerbeschäftigungsgesetz eingegangen, das für die Zuwanderung aus Drittstaaten gültig ist. Im zweiten Teil wird schließlich die besondere Rolle der neuen EU-Mitgliedstaaten diskutiert. Im Mittelpunkt steht die Darstellung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Das Prinzip dieses Gesetzes war ursprünglich auf temporäre Arbeitsmig- ration ausgerichtet. Durch kontinuierliche Verlängerungen der Aufenthalte wurde die Möglichkeit der Einwanderung schließlich geschaffen. Bis in die 1990er Jahre wurde in Österreich „eine Politik offener Grenzen" [Nowotny 2007, 50] praktiziert. Dem stand jedoch ein restriktives Ausländerbeschäf- tigungsgesetz gegenüber. Das Ergebnis zeigte sich in einem ausgedehnten schwarzen Arbeitsmarkt, dem man durch eine Legalisierungsmaßnahme entgegenzutreten versuchte. Nur ein Viertel der geschätzten illegalen Ar- beitskräfte wurde schließlich legalisiert. Die Folge war ein weiterer Anstieg der Illegalität, da von Seiten der Ausländer weitere Legalisierungsmaßnah- men erhofft wurden, was jedoch nicht eintraf. Anfang der 1990er Jahre kam es schließlich aufgrund des Krieges im ehemaligen Jugoslawien, aber auch durch konjunkturbedingte erhöhte Nachfrage nach Arbeitskräften und Familiennachzug zu einem Anstieg der Bevölkerung ausländischer Her- kunft. Das Integrationspaket im Jahr 1997 regelte schließlich insbesondere den Familiennachzug. Dabei wurde auch die Zulassung von Arbeitskräften nicht mehr allein am Bedarf am Arbeitsmarkt gemessen. Als ein weiterer As- pekt spielte auch die Integration eine wesentliche Rolle. In der Folge wurde die Einwanderung durch Schlüsselkräfte und Quotenregelungen bestimmt. [vgl. Nowotny 2007, 48ff.] Bei den Formen der Zulassung auf den Arbeitsmarkt unterscheidet man die Beschäftigungsbewilligung, die Freizügigkeit durch eine Arbeitserlaub- nis und einen Befreiungsschein und Saisonkräfte116• Prinzipiell brauchen Arbeitskräfte ohne österreichische Staatsbürgerschaft, um in Österreich erstmalig arbeiten zu dürfen, eine Beschäftigungsbewilligung. Unterschie- den wird zwischen „normalen" Arbeitskräften mit und ohne Schlüsselkraft- qualifikationen. Jene ohne diese Qualifikation „können derzeit für eine auf 116 Diese Form ist derzeit eingeschränkt auf den Bereich des Fremdenverkehrs und der Landwirtschaft (vgl. Nowotny 2007, 58] und spielt daher für Pflegekräfte keine Rolle. 199
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Pflegekräftemigration nach Österreich Eine empirische Analyse
Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversität Wien
Titel
Pflegekräftemigration nach Österreich
Untertitel
Eine empirische Analyse
Autor
Maureen Lenhart
Verlag
PETER LANG - Internationaler Verlag der Wissenschaften
Datum
2010
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
ISBN 978-3-631-75391-0
Abmessungen
14.8 x 21.0 cm
Seiten
304
Kategorie
Medizin
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