Seite - 203 - in Pflegekräftemigration nach Österreich - Eine empirische Analyse
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Krankenpflegegesetz für die gehobenen Dienste für Gesundheits- und Kran-
kenpflege und Pflegehilfe getrennt voneinander behandelt. Der Qualifikati-
onsnachweis von Krankenschwestern/-pflegern für die allgemeine Pflege wird
im § 29(1) GuKG geregelt. Hierbei müssen die Mindestanfordernisse der
Richtlinie 77/453/EWG vom 27. Juni 1977 erbracht werden. Das Verfahren
der Anerkennung darf höchstens drei Monate lang andauern. In § 30 GuKG
wird schließlich im Detail auf spezielle Ausbildungswege eingegangen. Hier-
bei wird eine Prüfung vorgenommen, und wenn notwendig muss ein Anpas-
sungslehrgang absolviert werden. [vgl. Flemmich, Nöstlinger 2004, 251ff.]
Eine sehr ähnliche Vorgehensweise wird bei der Pflegehilfe angewendet. Die
Grundlage dieser Prüfung bilden die Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/
EWG. Die Entscheidung hat innerhalb von vier Monaten ab Vorlage der voll-
ständigen Unterlagen zu erfolgen. [vgl. Flemmich, Nöstlinger 2004, 553ff.]
Im Gegensatz dazu kommt es bei Pflegekräften, die nicht in der Europäi-
schen Union ihre Ausbildung absolviert haben, zu einem Nostrifikations-
verfahren. Dieses Verfahren wird in § 32 GuKG und § 89 GuKG geregelt.
Dabei wird für den Bereich der gehobenen Dienste für Gesundheits- und
Krankenpflege und Pflegehilfe die im Ausland erworbene Ausbildung mit
der österreichischen Ausbildung verglichen und auf dieser Basis die Ent-
scheidung über die Anerkennung getroffen. Falls die Ausbildung nicht als
gleichwertig anerkannt wird, müssen Ergänzungsprüfungen absolviert wer-
den. [vgl. Flemmich, Nöstlinger 2004, 261ff. und 560ff.]
In Österreich wurden im Jahr 2006 2014 Verfahren nach EU-Recht und
Nostrifikationen (siehe Tabelle 51) abgeschlossen. Im Vergleich dazu waren
es im Jahr 2005 2282 Verfahren, im Jahr 2004 1404 Verfahren, im Jahr
2003 996 Verfahren, im Jahr 2002 443 und im Jahr 2001 sogar nur 321
Verfahren. [vgl. Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
2006] Dies zeigt einen rasanten Anstieg an Verfahrensabschlüssen. In Ta-
belle 51 wird eine detaillierte Darstellung der Anerkennungen von einigen
wenigen Ländern geboten. Dabei kristallisiert sich heraus, dass vor allem
Pflegekräfte aus Deutschland verstärkt um Anerkennung in den letzten Jah-
ren angesucht haben. Bezüglich der fünf Herkunftsländer zeigt sich für die
Slowakei, Polen und die Tschechische Republik ein Anstieg der abgeschlos-
senen Verfahrensabschlüsse. Im Gegensatz dazu blieben die Zahlen für Bos-
nien und Herzegowina und Kroatien fast gleich oder gingen sogar zurück.
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Pflegekräftemigration nach Österreich
Eine empirische Analyse
Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversität Wien