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Robotik in der Pflege aus pflegewissenschaftlicher Perspektive
die Person bezogene Dienstleistungen erbringen – wie etwa im Bereich der Gesund-
heitsberufe und speziell im Bereich der Pflege (Dunkel und Weihrich 2010). Oevermann
(1996) knüpft die Professionalität des Handelns in Bezügen der personenbezogenen
Dienstleistung an das Vermögen der handelnden Akteure, einer doppelten Handlungs-
logik gerecht zu werden: personenbezogene Dienstleistung ist als systematisches
Handeln anzulegen, das seine Begründung einerseits in Bezug auf wissenschaftliche
Erkenntnisse (externe Evidenz) und andererseits im Rückgriff auf die je spezifischen
individuellen Präferenzen und Ziele der Hilfeempfänger (interne Evidenz) erhält. Pro-
fessionelles Handeln in der personenbezogenen Dienstleistung bemisst sich demnach
an der Kompetenz von konkreten beruflichen Akteuren, allgemeingültige Regeln auf
der Basis eines wissenschaftlichen Wissens handlungspraktisch mit den Besonder-
heiten des Einzelfalls, also der lebenspraktischen Situation eines Hilfeempfängers, zu
vermitteln und Urteile und Entscheidungen auf dieser Basis zu begründen. Die Frage,
wie Unterstützungs-, Beratungs- oder auch Pflegebedarf von konkret betroffenen Per-
sonen in ihrer individuellen, lebensgeschichtlichen und situativen Besonderheit erlebt
werden und welche Normen und Werte dabei von Bedeutung sind, welche Ziele und
Präferenzen sich situativ wie perspektivisch ergeben und welche Maßnahmen und Inter-
ventionen als angemessen gelten können, ist potenziell in jeder Situation immer wieder
aufs Neue zu klären. Diese von der Strukturlogik her alle personenbezogenen Dienst-
leistungsberufe charakterisierende doppelte Handlungslogik ist mittlerweile auch für den
Bereich der beruflichen Pflege ausbuchstabiert und konkretisiert worden (vgl. Weidner
2004; Remmers 2000; Hülsken-Giesler 2014). Demnach ist pflegerisches Handeln
subjektivierendes Arbeitshandeln, das sich durch situatives und exploratives Vorgehen
in alltags- und lebensweltlichen Kontexten auszeichnet und neben distanzierend
kognitiv-rationalen Begründungen auch komplexe sinnliche – also körperlich-leibliche –
Wahrnehmungen in die berufliche Entscheidungsfindung einbezieht. Alltagswelt-
lich generiertes Wissen ist demnach ebenso wie Kommunikations-, Beziehungs- und
Gefühlsarbeit von konstitutiver Bedeutung für ein professionelles Pflegehandeln und darf
daher keineswegs als Residualkategorie gegen ein ausschließlich rational begründetes
Pflegehandeln (etwa im Sinne der externen Evidenz) ausgespielt und aus dem Wissens-
kanon des professionellen Handelns ausgegrenzt werden. Professionelle Pflege ist damit
konstitutiv an der Schnittstelle von (Gesundheits-)System und Lebenswelt (der Hilfe-
empfänger) zu verorten. Sie kann ihren konkreten (einzelfallbezogenen) Auftrag aus-
schließlich über eben diese „Doppelseitigkeit“ beziehen und begründen und wird auch
ihrer gesellschaftlichen Aufgabe der Vermittlung medizinisch-pflegerisch orientier-
ter Versorgung und sozialpflegerisch orientierter Sorge ausschließlich über eben diese
„Doppelseitigkeit“ gerecht.
Die Komplexität der Dienstleistungen erhöht sich dadurch, dass die Perspektive,
Pflegearbeit auf die Dyade Helferin/Helfer – Hilfeempfänger zu reduzieren, heute nicht
mehr tragfähig ist: Personenbezogene Dienstleistung wird in „kooperativen Dienst-
leistungssystemen“ erbracht, die das gesamte Umfeld der Dienstleistungserbringung
sowie auch die zeitliche Dynamik von Dienstleistungsprozessen zu berücksichtigen
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