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204 O. Bendel mehr voll urteilsfähig ist, behandelt werden will. Ein Formular, das u. a. auf Therapie- roboter eingeht, wurde 2017 auf www.informationsethik.net vorgestellt (Bendel 2017b). Es handelt sich um einen ersten Vorschlag, der unter Aufnahme von Feedback weiter- entwickelt werden soll (s. Abb. 11.2). In der entsprechenden Rubrik heißt es: „Ein teilautonomer oder autonomer Therapieroboter kann bei Patienten positive Effekte hervorrufen. Es sind weltweit solche Roboter im Gebrauch, z. B. Paro, der die Form einer Babysattelrobbe hat. Wenn ich als zu therapierende Person urteilsunfähig bin, so lehne ich eine Therapie mithilfe eines Therapieroboters ab“ (Bendel 2017b). Man kann – wenn man „ja“ angekreuzt hat – für mehrere vorgegebene Fälle eine Ausnahme machen.1 Die Frage nach der Konkurrenz ist in manchen Bereichen klar zu beantworten; sie ist ohne Zweifel vorhanden, und Therapeuten und Psychologen müssen sich einerseits die Vor- teile der Roboter verdeutlichen, sich andererseits gegen einen unbedachten und rein auf wirtschaftlichen Erwägungen basierenden Einsatz wehren. In vielen Einrichtungen ist es selbstverständlich, dass Patienten mit Therapierobotern nicht alleine gelassen werden. 11.4.3 Pflegeroboter Die Pflege kann in Gesundheits- und Krankenpflege sowie Behindertenbetreuung und Altenpflege unterschieden werden (Bendel 2015b). Sie umfasst entsprechend die Ver- sorgung und Betreuung von kranken, behinderten, alten und sterbenden Menschen durch Gesundheits- und Krankenpfleger, Behindertenbetreuer oder Altenpfleger. Zentral sind die Herstellung von Abwechslung, die Förderung von Wohlbefinden und Gesundheit, die Verhütung und Bekämpfung von Krankheit und Leid sowie, nach der Vorstellung eini- ger Parteien und Patienten, die Hinauszögerung des Tods. Dabei sollen die Interessen der Pflegebedürftigen ernst- und wahrgenommen werden. Die Tierpflege ist ein spezieller Bereich mit teilweise abweichenden Zielen und Verfahren; eine bemerkenswerte Aus- prägung sind Gnadenhöfe als langfristige und endgültige Auffangstationen. 1Auf diversen Veranstaltungen, bei denen der Verfasser die Patientenverfügung vorgestellt hat, wurde diese kontrovers diskutiert. So war ein Einwand, dass man zwar eine Unterschrift geleistet hat, dann aber als Betroffener ein Verhalten zeigen kann, das dieser widerspricht. Beispielsweise hat man verfügt, dass man nicht mit Paro in Berührung kommen will, streckt dann aber in einer Einrichtung, in der der Roboter eingesetzt wird, als Dementer immer wieder die Arme nach ihm aus und zeigt offensichtliches Verlangen, ihn zu halten und zu streicheln. Allerdings ist nicht nur das gegenwärtige Wohlsein hoch zu bewerten, sondern auch die grundsätzliche Freiheit, über sich selbst zu entscheiden, solange dies möglich ist. Zudem kann man grundsätzlich nicht jegliches Verlangen eines Patienten stillen, etwa wenn dieses sitten- oder rechtswidrige oder aber finanziell nicht bewältigbare Konsequenzen hätte. Ferner kann die ständige Weiterentwicklung der Therapie- roboter (mithin die Änderung der Geschäftsmodelle und Einsatzfelder) oder auch der Pflegeroboter als Problem angesehen werden. So könnte die Patientenverfügung schon nach kurzer Zeit nicht mehr auf die Realität passen und müsste aktualisiert werden. Dies trifft wiederum sicherlich auch auf andere Bereiche der allgemeinen Erklärung zu.
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Pflegeroboter
Titel
Pflegeroboter
Autor
Oliver Bendel
Verlag
Springer Gabler
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-658-22698-5
Abmessungen
17.3 x 24.6 cm
Seiten
278
Kategorie
Technik
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