Seite - 254 - in Pflegeroboter
Bild der Seite - 254 -
Text der Seite - 254 -
254 N. Döring
Jene Forschungsfelder, die sich interdisziplinär mit Behinderung (Disability Studies)
und mit dem Altern (Aging Studies) befassen, behandeln sexuelle Fragen typischer-
weise in einem rechtebasierten Paradigma. Dabei wird kritisiert, dass Menschen mit
Behinderung (Shakespeare et al. 1997; Shakespeare 2000; Foley 2018) ebenso wie ältere
Menschen (Barrett und Hinchliff 2018; Brähler und Berberich 2008; Grond 2011; Van
der Vight-KluĂźmann 2014) oft per se als asexuell angesehen werden und strukturell in
ihren sexuellen Selbstbestimmungsrechten beschnitten werden, etwa wenn in der Alten-
und Behindertenpflege, aber auch im häuslichen Umfeld keine passenden Möglich-
keiten zum Ausleben von Solo- und Partnersexualität geschaffen werden. Daraus leitet
sich die Forderung ab, das Freiheitsrecht auf sexuellen Selbstausdruck bei Menschen mit
Pflegebedarf stärker anzuerkennen, Angehörige und Pflegepersonal sexualpädagogisch,
sexualmedizinisch und sexualpsychologisch weiterzubilden sowie im häuslichen wie sta-
tionären Umfeld entsprechend sexualfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Gleichzeitig wird aber auch davor gewarnt, das Recht auf sexuellen Selbstausdruck
ungewollt zur neuen Pflicht zu erklären und insbesondere die Vielfalt der sexuellen
Bedürfnisse zu übersehen. Ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung an allzu
engen und für sie unpassenden Normvorstellungen über „richtigen“ oder „gesunden“ Sex
zu messen (z. B. „Sex ist heterosexueller Geschlechtsverkehr“), widerspricht eben genau
der Vorstellung von sexueller Selbstbestimmung.
14.3 Sexuelle Anliegen von Menschen mit Pflege- und
Assistenzbedarf
Wenn die bisherige Forschung sich mit dem Sexualverhalten und den sexuellen Anliegen
von Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen beschäftigt
hat, dann lag der Fokus oft eher auf den Schutzrechten als auf den Freiheitsrechten.
14.3.1 Schutz vor Gewalt und reproduktive Rechte
Schutz vor sexueller Gewalt ist ein zentrales sexuelles Menschenrecht, das im Pflege-
kontext in zweifacher Weise besonders virulent ist:
• Schutz vor Viktimisierung durch sexuelle Gewalt. Es ist gut belegt, dass Mädchen und
Frauen mit Behinderung in besonders starkem MaĂźe dem Risiko sexueller Viktimi-
sierung ausgesetzt sind, und dass bei älteren Frauen sexuelle Viktimisierung häufiger
ĂĽbersehen wird, weshalb hier Schutzkonzepte sehr wichtig sind (Brownridge 2006;
Wacker et al. 2009; Plummer und Findley 2012; Jones et al. 2012; BMFSFJ 2013).
• Prävention von sexuell unangemessenem und grenzverletzendem Verhalten. Menschen
mit kognitiven Beeinträchtigungen, etwa aufgrund von Demenzerkrankungen oder
zurĂĽck zum
Buch Pflegeroboter"