Seite - 134 - in Porträtgalerien auf Papier - Sammeln und Ordnen von druckgrafischen Porträts am Beispiel Kaiser Franz‘ I. von Österreich und anderer fürstlicher Sammler
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II.
SAMMELSTRATEGIEN134
ohne irgendeine andere Notiz dargestellt sind, und derselbe Nahme öfters in
der nähmlichen Familie vorkommen kann, so wäre es gut, wenn der Käufer
oder sonst Jemand auf der Rückseite des Blattes die etwa nöthige genealogi-
sche Aufhellung mit dem Bleystifte anmerkte, und z. B. angäbe, NN, Sohn von
***, oder NN. verstorben anno ***.
5tens. Wird ersucht, bey Porträten, wo vielleicht die Aehnlichkeit sich ausmit-
teln läßt, dieses gleichfalls auf der Rückseite mit den Worten: ähnlich, oder
sehr ähnlich zu notiren.
Nach Maaß als eine ziemliche Anzahl solcher Porträte angekauft und bey-
sammen seyn wird, wünschen Seine Majestät, daß Ew. etc. selbe unmittel-
bar an Allerhöchstdieselben einsenden, ohne abzuwarten, daß die Anzahl
sämmtlicher, nach Ausweise der eingeschickt werdenden Tabellen der Ah.
Sammlung abgängigen Porträte aufgetrieben worden sey; und daß jeder
Sendung immer auch die diesfällige Rechnung über jedesmaligen Ankauf
beygelegt werde, damit Seine Majestät den Ersatz des dafür ausgelegten
Geldbetrages alsogleich anordnen können.“423
Zunächst musste man sich vergewissern, für welche Länder oder Städte
die entsandten Botschafter jeweils akkreditiert waren und welche Höfe folg-
lich in ihren Zuständigkeitsbereich fielen. Dies gab gleich zu Beginn Anlass
zu einiger Verwirrung. So wurde etwa diskutiert, wer mit den Bildnissen
der hessischen Landgrafen aus der Darmstädter Linie betraut wurde, da der
Ministerresident in Frankfurt, Paul Anton Freiherr von Handel, der auch
am Großherzoglich-hessischen Hof akkreditiert war, anbot, ob er nicht nach
diesen Porträts, oder „überhaupt des hessischen Stammes forschen soll“,
denn es wäre durch seine Bekannten in Darmstadt möglich, diese „noch be-
stehenden Lücken auszufüllen“.424 Tatsächlich fielen die hessischen Land-
grafen aber in den Zuständigkeitsbereich des Gesandten für das Kurfürs-
tentum Hessen, Karl Eduard Freiherr von Hruby-Geleny. Zudem schickte
Handel, der bis 1816 Militärintendant in Würzburg war, eine Sammlung von
Bildnissen Würzburger Fürstbischöfe nach Wien, die diesem schließlich zu-
rückgesandt wurden mit der Begründung, der Gesandte in München, Caspar
Philipp Graf von Spiegel, sei für die Fürstbischöfe von Würzburg zuständig.
Man übersandte dem Freiherrn von Handel schließlich aus Voigtels Werk
die genelogischen Tabellen der fränkischen und schwäbischen (bzw. hohen-
staufischen) Könige und Kaiser, der Erzbischöfe und Kurfürsten von Mainz
sowie der Grafen und Fürsten aus dem Haus Nassau.425
423 ÖNB, BAG, FKBA11007, fol. 2r–3v.
424 ÖNB, BAG, FKBA11019, fol. 2v.
425 Von Handel war auch Ministerresident für das Großherzogtum Hessen und das Herzogtum
Porträtgalerien auf Papier
Sammeln und Ordnen von druckgrafischen Porträts am Beispiel Kaiser Franz‘ I. von Österreich und anderer fürstlicher Sammler
- Titel
- Porträtgalerien auf Papier
- Untertitel
- Sammeln und Ordnen von druckgrafischen Porträts am Beispiel Kaiser Franz‘ I. von Österreich und anderer fürstlicher Sammler
- Autor
- Patrick Poch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20855-6
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 326
- Schlagwörter
- Arts, Art Collector, 18th Century, Citizens, Antique Portraits, Kunstsammler, 18. Jahrhundert, Bürger, Antike Porträts, HBJD, European History
- Kategorie
- Kunst und Kultur