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Publikationsberatung an Universitäten - Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
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Urheberrecht und offene Lizenzen im wissenschaftlichen  Publikationsprozess 125 doch von den Rechten der Urheberinnen und Urheber (Urheberrecht, droît d’auteur, …). Die nachfolgenden Definitionen und Beobachtungen beziehen sich auf das geltende österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG)5 und können kei- nen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, sollen aber dazu dienen, den The- menbereich Urheberrecht  – insbesondere im Kontext der Publikationstätig- keiten an höheren Bildungseinrichtungen  – näher zu bringen. Am Ende jedes Abschnitts wird außerdem auf Parallelen und Unter- schiede zum deutschen Urheberrechtsgesetz6 hingewiesen, um eine breitere Kontextualisierung der Sachverhalte zu bieten. 1.1 Werke Am Anfang des Urheberrechts steht die Definition des Werksbegriffs, da nur Werke vom Urheberrecht erfasst werden, bzw. nur an Werken überhaupt ein Urheberrecht entstehen kann. Werke sind demnach »eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebie- ten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst.«7 Eigentümlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Werk eine ge- wisse Individualität aufweisen, sich »vom Alltäglichen, Landläufigen, übli- cherweise Hervorgebrachten abheben«8 muss. Voraussetzung ist, dass also eine bestimmte Schöpfungshöhe gegeben sein muss, die eine Unterscheidung oder Zuordnung zu einer Urheberin bzw. einem Urheber zulässt. Geistig zeigt an, dass es sich nicht um eine zufällige, unbeabsichtig- te Kreation handeln darf, der Schaffensprozess muss willentlich, bewusst stattfinden. Eine Schöpfung ist wiederum erst gegeben, wenn die individu- elle Idee auch in einer greifbaren Form ausgedrückt wurde: Eine Idee al- lein, ungeachtet ihrer Eigentümlichkeit, ist nicht vom Urheberrecht erfasst, es bedarf ihres Ausdrucks in Form einer Schöpfung, also einer Realisierung 5 BMJ, Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz), BGBl. Nr. 111/1936, https://www.ris. bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848, zuletzt geprüft am 16.01.2020. 6 BMJV, Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz), https:// www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html, zuletzt geprüft am 16.01.2020. 7 UrhG §  1 (1). 8 OGH, Beschluss vom 24.4.2001, 4 Ob 94/01d.
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Publikationsberatung an Universitäten Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Titel
Publikationsberatung an Universitäten
Untertitel
Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Autoren
Karin Lackner
Lisa Schilhan
Christian Kaier
Verlag
transcript Verlag
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8394-5072-7
Abmessungen
14.8 x 22.5 cm
Seiten
398
Schlagwörter
Wissenschaftliches Publizieren, Publikationsberatung, Bibliothek, Informationswissenschaft, Bibliothekswissenschaft, Universität, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung
Kategorie
Medien
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