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Publikationsberatung an Universitäten - Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
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Walter Scholger130 Die Verwertungsrechte unterscheiden sich in Formulierung und Reich- weite kaum von den obigen Ausführungen, es ist aber darauf hinzuweisen, dass das  – für die digitale Nutzung unabdingbare  – Zurverfügungstellungs- recht (UrhG §  18a) in Deutschland als Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (dUrhG §  19a) bezeichnet wird. 1.4 Weitergabe von Rechten: Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht Die Verwertungsrechte an Werken können auf unterschiedliche Weise wei- tergegeben werden: Die Werknutzungsbewilligung gestattet anderen die Nut- zung des Werkes gemäß den in §  14 bis §  18a definierten Verwertungsarten ggf. unter zeitlicher und/oder räumlicher Einschränkung bzw. beschränkt auf bestimmte Verwertungsarten. Die häufigste Form einer solchen Rechte- weitergabe ist die einer (bezahlten oder freien) Lizenzvereinbarung. Dabei ist wesentlich, dass die Rechte stets bei der Urheberin bzw. dem Urheber ver- bleiben und eine solche Werknutzungsbewilligung die Vergabe gleicher oder anderer Bewilligungen an Andere nicht berührt oder gar ausschließt.19 Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Werknutzungsrecht um die Über- tragung des ausschließlichen Rechts zur Werknutzung an Dritte und den damit einhergehenden Verzicht der ursprünglichen Urheberin bzw. des ur- sprünglichen Urhebers, die eigenen Verwertungsrechte künftig wahrneh- men zu können. Ein solches Werknutzungsrecht findet sich häufig in Ausbildungs- und Dienstverträgen,20 aber auch in den Wahrnehmungsverträgen von Verwertungs- gesellschaften.21 Zur Erinnerung: Auch ein Werknutzungsrecht betrifft aus- 19 UrhG §  24 (1). 20 Auszug aus den Allgemeinen Einkaufsbedingungen und Bedingungen für Freie Dienst- verträge der FH Joanneum: »FHJ erwirbt bereits mit Vertragsabschluss ausschließlich und unwiderruflich, ohne sachliche, örtliche oder zeitliche Einschränkung, die Rechte und bekannten sowie zukünftigen Verwertungsrechte […] an sämtlichen Ergebnissen (z.  B. Erfindungen, technisches Know-How, Werke iSd Urheberrechts, Zeichen, Muster usw.)«, https://cdn.fh-joanneum.at/media/2018/07/AEB_final_dt_2018.pdf, zuletzt ge- prüft am 16.01.2020. 21 Auszug aus dem Wahrnehmungsvertrag der Literar-Mechana: »Ich betraue die Lite- rar-Mechana […] mit der ausschließlichen Wahrnehmung folgender, mir als Urheber/ in bestehender und künftig zu schaffender geschützter Sprachwerke […] zustehenden
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Publikationsberatung an Universitäten Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Titel
Publikationsberatung an Universitäten
Untertitel
Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Autoren
Karin Lackner
Lisa Schilhan
Christian Kaier
Verlag
transcript Verlag
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8394-5072-7
Abmessungen
14.8 x 22.5 cm
Seiten
398
Schlagwörter
Wissenschaftliches Publizieren, Publikationsberatung, Bibliothek, Informationswissenschaft, Bibliothekswissenschaft, Universität, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung
Kategorie
Medien
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