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Walter
Scholger134
heberrechtsgesetzgebung im Kontext wissenschaftlicher Publikationen dar,
der erst in der Urheberrechtsnovelle 201526 umgesetzt wurde.
Das beinahe wortwörtlich gleich formulierte Zweitveröffentlichungs-
recht in Deutschland (dUrhG § 38 [4]), in Kraft seit 1.1.2014, unterscheidet
sich in einem wesentlichen Detail von der österreichischen Formulierung:
Während in Österreich die Anwendbarkeit des Paragrafen auf Angehörige des
wissenschaftlichen Personals eingeschränkt ist, bezieht sich das deutsche Ur-
heberrechtsgesetz lediglich auf den Urheber bzw. die Urheberin, ungeachtet
einer wissenschaftlichen Anstellung.
1.6 Freie Werknutzungen: Rechte der Benutzerin bzw. des Benutzers
Wie eingangs erwähnt finden sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-
ler bei ihrer Publikationstätigkeit üblicherweise sowohl in der Rolle der Ur-
heberin bzw. des Urhebers eigener als auch in der Rolle der Benutzerin bzw.
des Benutzers fremder Werke wieder.
Die Verwertungsrechte an Werken liegen grundsätzlich – bis zum Zeit-
punkt der Erteilung einer Werknutzungsbewilligung oder eines Werknut-
zungsrechts wie oben beschrieben
– einzig und allein bei der Urheberin oder
dem Urheber.
Das wiederum würde bedeuten, dass eine Benutzerin oder ein Benutzer
für jede Verwertungshandlung, beginnend beim Lesen des Artikels und ggf.
den Download eines fremden Artikels auf den eigenen Computer, erst die
Erlaubnis der Rechteinhaberin bzw. des Rechteinhabers einholen müsste.
Das wiederum würde den Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen er-
heblich einschränken, weswegen der Gesetzgeber bereits im Urheberrechts-
gesetz eine Reihe von Freien Werknutzungen, also gesetzlich festgelegten Aus-
nahmen vom Urheberrecht festgelegt hat.27
Diese Freien Werknutzungen beruhen auf den selben Prinzipien wie der
im anglo-amerikanischen Rechtsraum gebräuchliche Fair Use, sind aber viel
detaillierter definiert und tragen stets dem Bemühen Rechnung, einen ge-
rechten Ausgleich zwischen den gesellschaftlichen Interessen der Benutze-
26 BMJ, BGBl. I Nr. 99/2015, https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_
I_99/BGBLA_2015_I_99.html
27 UrhG §§ 41–59.
Publikationsberatung an Universitäten
Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
- Titel
- Publikationsberatung an Universitäten
- Untertitel
- Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
- Autoren
- Karin Lackner
- Lisa Schilhan
- Christian Kaier
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8394-5072-7
- Abmessungen
- 14.8 x 22.5 cm
- Seiten
- 398
- Schlagwörter
- Wissenschaftliches Publizieren, Publikationsberatung, Bibliothek, Informationswissenschaft, Bibliothekswissenschaft, Universität, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung
- Kategorie
- Medien