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Publikationsberatung an Universitäten - Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
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Urheberrecht und offene Lizenzen im wissenschaftlichen  Publikationsprozess 135 rinnen und Benutzer und den geistigen und materiellen Interessen der Ur- heberinnen und Urheber zu gewährleisten. Da eine ausführliche Betrachtung aller Freien Werknutzungen den Rah- men dieses Beitrags sprengen würde, soll hier auf jene Regelungen einge- gangen werden, die im Kontext wissenschaftlicher Publikationen am häu- figsten zur Anwendung kommen und die daher in der Publikationsberatung eine wichtige Rolle spielen. Zunächst muss man zwischen eigenem Gebrauch, privatem Gebrauch und Öffentlichkeit unterscheiden: Der eigene Gebrauch betrifft stets ausschließlich eine Person, nämlich die jeweilige Benutzerin bzw. den jeweiligen Benutzer. Der private Gebrauch schließt auch den Familien- und Freundeskreis sowie Be- kannte, zu denen eine intensive, sozialrelevante Bindung besteht, mit ein, nicht aber eine berufliche Beziehung. Jede andere Form der Nutzung, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Personen, gilt als öffentlich: Beispielsweise gilt die Übermittlung einer digitalen, fotografischen Grußkarte an die eigenen Ver- wandten als privater Gebrauch; dieselbe Grußkarte jedoch an Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz zu verschicken, stellt einen öffentlichen Gebrauch dar. Die Größe der Empfängergruppe ist dabei irrelevant: Die Grußkarte an zehn enge Verwandte zu übermitteln bleibt dennoch ein privater Gebrauch, während das Teilen mit zwei Kolleginnen und Kollegen als öffentlich anzusehen ist. Forscherinnen und Forscher, die im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tä- tigkeit fremde Werke vervielfältigen, können sich dabei auf §  42 (1) berufen, sofern sie Kopien auf Papier herstellen,28 oder auf §  42 (2) sofern sie Kopien zum Beispiel digital (auf ein Speichermedium oder ein Netzlaufwerk) erstellen.29 In letzterem Fall ist jedoch bereits die weitere Einschränkung zu treffen, dass die Vervielfältigung keinem kommerziellen Zweck dienen darf. In der Praxis be- deutet das, dass die Vervielfältigung eines fremden Werks, auf das eine Auto- rin bzw. ein Autor danach bei der Erstellung eines kommerziell vermarkteten Werkes zurückgreift, von dieser Ausnahmeregelung nicht gedeckt ist. Ebenso dürfen nach §  42 (2) »zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der For- schung« vervielfältigte Werke nicht mit anderen Forscherinnen und Forschern 28 UrhG §  41 (1): »Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen.« 29 UrhG §  41 (2): »Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke auf ande- ren als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.«
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Publikationsberatung an Universitäten Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Titel
Publikationsberatung an Universitäten
Untertitel
Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Autoren
Karin Lackner
Lisa Schilhan
Christian Kaier
Verlag
transcript Verlag
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8394-5072-7
Abmessungen
14.8 x 22.5 cm
Seiten
398
Schlagwörter
Wissenschaftliches Publizieren, Publikationsberatung, Bibliothek, Informationswissenschaft, Bibliothekswissenschaft, Universität, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung
Kategorie
Medien
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