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Publikationsberatung an Universitäten - Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Seite - 138 -
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Walter Scholger138 reich nicht vorgesehen ist. Ebenso wurde in Deutschland im Zuge des Ur- heberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG)38 eine Reihe weiterer Ausnahmen für Forschungs- und Gedächtnisinstitutionen formuliert, die sich in der 2019 erlassenen EU-Urheberrechtsnovelle39 wiederfinden, allen vo- ran die Möglichkeit, Text- und Data-Mining Methoden  – wenn auch mit einer Reihe von Einschränkungen  – auf urheberrechtlich geschütztes Material anwenden zu dürfen (dUrhG §  60d). Für Bibliotheken besonders relevant ist die Möglichkeit, »an Terminals in ihren Räumen ein Werk aus ihrem Be- stand ihren Nutzern für deren Forschung oder private Studien«40 zugänglich zu machen, und zwar im Umfang von bis zu 10  % eines Werkes je Sitzung (dUrhG §  60e). 1.7 Bildrechte Das Thema der Wiederverwendung von Bildern in Publikationen stellt sich etwas komplexer dar, da es hier neben urheberrechtlichen Sachverhalten eine Reihe von zusätzlichen Bestimmungen gibt, die es zu beachten gilt. Urheberrechtlich ist in den meisten Fällen davon auszugehen, dass eine Fotografie als Werk der bildenden Künste bzw. Lichtbildwerk gilt. Grundsätzlich wird jedoch zusätzlich zwischen Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern unterschieden. Letztere weisen nicht die nötige Schöpfungshöhe auf, um als eigentümliche geistige Schöpfung und somit als Werk zu zählen. Selbst in die- sen Fällen besteht jedoch ein Leistungsschutzrecht,41 d.  h. das Lichtbild ist als Leistung des Fotografen bzw. der Fotografin geschützt, selbst wenn es sich nicht um ein Werk handelt. Der wesentliche Unterschied zu Lichtbildwerken besteht in der Möglichkeit, das Leistungsschutzrecht auch als juristische Person (z.  B. Unternehmen) wahrnehmen und auch auf Dritte übertragen zu können. Hinzu kommt eine Änderung der Schutzfrist auf 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. der Aufnahme, sollte keine Veröffentlichung erfolgt 38 BMJV, Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG), https://www.bmjv.de/ SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl-UrhWissG.pdf, zuletzt geprüft am 16.01.2020. 39 Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im di- gitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG, http:// data.europa.eu/eli/dir/2019/790/oj, zuletzt geprüft am 16.01.2020. 40 dUrhG §  60e. 41 UrhG §§  73–74.
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Publikationsberatung an Universitäten Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Titel
Publikationsberatung an Universitäten
Untertitel
Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Autoren
Karin Lackner
Lisa Schilhan
Christian Kaier
Verlag
transcript Verlag
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8394-5072-7
Abmessungen
14.8 x 22.5 cm
Seiten
398
Schlagwörter
Wissenschaftliches Publizieren, Publikationsberatung, Bibliothek, Informationswissenschaft, Bibliothekswissenschaft, Universität, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung
Kategorie
Medien
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