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tionalen, der EU- als auch auf der nationalen Ebene festgelegt sind. Gleich-
zeitig kann der inhaltliche und persönliche Gegenstand der vorliegenden
Arbeit definiert werden.
Migrant*innen verfügen über ein quasi-automatisches Aufenthaltsrecht
und sind daher aufenthaltsrechtlich privilegiert, insofern sie in eine von
vier Kategorien fallen. Eine dieser Kategorien (Staatsangehörigkeit) erfasst
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Staates oder der
Schweiz. Eine Rechtsfolge, wenn eine Person unter eine dieser Kategorien
fällt, ist, dass sie „automatisch“ mit der Einreise ein Aufenthaltsrecht in
einem Mitgliedstaat der EU erwirbt. Der Anspruch auf das Aufenthalts-
recht ist völker- oder europarechtlich begründet, weshalb den Mitgliedstaa-
ten in diesen Fällen kein Spielraum verbleibt. Eine weitere Rechtsfolge ist,
dass Migrant*innen mit quasi-automatischen Aufenthaltsrechten nur in
Ausnahmefällen irregulär aufhältig werden können. Umgekehrt sind Mi-
grant*innen aufenthaltsrechtlich nicht privilegiert, sofern sie über kein
quasi-automatisches Aufenthaltsrecht verfügen. Hierbei handelt es sich um
Drittstaatsangehörige im Sinne des AEUV.56 Betreffend diese Personen-
gruppe verfügen die Mitgliedstaaten noch über Spielraum den Aufenthalt
zu begründen oder zu versagen, da keine europa- oder völkerrechtlichen
Ansprüche auf Aufenthalt gegeben sind. Migrant*innen, die nicht in den
Genuss eines quasi-automatischen Aufenthaltsrechts kommen, und irregu-
lär aufhältig sind, fallen in den Anwendungsbereich der RückführungsRL.
In Kapitel 2 wird sodann der Regularisierungsbegriff im Detail beleuch-
tet. Einerseits wird eine Definition von Regularisierungen und andererseits
eine Kategorisierung von Regularisierungen für den Rechtsvergleich vor-
genommen. Diese konzeptionellen Überlegungen sind notwendig, um
sich anschließend in Kapitel 3 rechtsdogmatisch mit den unionsrechtli-
chen Handlungsspielräumen in Bezug auf die aufenthaltsrechtliche Irregu-
larität und Regularisierungen beschäftigen zu können. Zunächst wird das
Sekundärrecht, in concreto die RückführungsRL, analysiert. Anschließend
wird bei näherer Analyse der primärrechtlichen Bestimmungen deutlich,
dass die EU die notwendige Kompetenz besitzt, um einen Rechtsakt be-
treffend Regularisierungen auf EU-Ebene zu erlassen. In beiden Kapitel
werde ich eigenständige Beiträge zur rechtsdogmatischen Klärung ausle-
gungsbedürftiger Begriffe bzw Normen unterbreiten.
Die zweite Forschungsfrage, ob Regularisierungen als wirksames aufent-
haltsrechtliches Steuerungsinstrument zur „Bekämpfung“ des irregulären
56 Grundlegend Tewocht, Der Drittstaatsangehörige im Unionsrecht (2016) und
siehe Kapitel 1.C.I. B. Fragestellung und Gang der Untersuchung
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik