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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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tionalen, der EU- als auch auf der nationalen Ebene festgelegt sind. Gleich- zeitig kann der inhaltliche und persönliche Gegenstand der vorliegenden Arbeit definiert werden. Migrant*innen verfügen über ein quasi-automatisches Aufenthaltsrecht und sind daher aufenthaltsrechtlich privilegiert, insofern sie in eine von vier Kategorien fallen. Eine dieser Kategorien (Staatsangehörigkeit) erfasst Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Staates oder der Schweiz. Eine Rechtsfolge, wenn eine Person unter eine dieser Kategorien fällt, ist, dass sie „automatisch“ mit der Einreise ein Aufenthaltsrecht in einem Mitgliedstaat der EU erwirbt. Der Anspruch auf das Aufenthalts- recht ist völker- oder europarechtlich begründet, weshalb den Mitgliedstaa- ten in diesen Fällen kein Spielraum verbleibt. Eine weitere Rechtsfolge ist, dass Migrant*innen mit quasi-automatischen Aufenthaltsrechten nur in Ausnahmefällen irregulär aufhältig werden können. Umgekehrt sind Mi- grant*innen aufenthaltsrechtlich nicht privilegiert, sofern sie über kein quasi-automatisches Aufenthaltsrecht verfügen. Hierbei handelt es sich um Drittstaatsangehörige im Sinne des AEUV.56 Betreffend diese Personen- gruppe verfügen die Mitgliedstaaten noch über Spielraum den Aufenthalt zu begründen oder zu versagen, da keine europa- oder völkerrechtlichen Ansprüche auf Aufenthalt gegeben sind. Migrant*innen, die nicht in den Genuss eines quasi-automatischen Aufenthaltsrechts kommen, und irregu- lär aufhältig sind, fallen in den Anwendungsbereich der RückführungsRL. In Kapitel 2 wird sodann der Regularisierungsbegriff im Detail beleuch- tet. Einerseits wird eine Definition von Regularisierungen und andererseits eine Kategorisierung von Regularisierungen für den Rechtsvergleich vor- genommen. Diese konzeptionellen Überlegungen sind notwendig, um sich anschließend in Kapitel 3 rechtsdogmatisch mit den unionsrechtli- chen Handlungsspielräumen in Bezug auf die aufenthaltsrechtliche Irregu- larität und Regularisierungen beschäftigen zu können. Zunächst wird das Sekundärrecht, in concreto die RückführungsRL, analysiert. Anschließend wird bei näherer Analyse der primärrechtlichen Bestimmungen deutlich, dass die EU die notwendige Kompetenz besitzt, um einen Rechtsakt be- treffend Regularisierungen auf EU-Ebene zu erlassen. In beiden Kapitel werde ich eigenständige Beiträge zur rechtsdogmatischen Klärung ausle- gungsbedürftiger Begriffe bzw Normen unterbreiten. Die zweite Forschungsfrage, ob Regularisierungen als wirksames aufent- haltsrechtliches Steuerungsinstrument zur „Bekämpfung“ des irregulären 56 Grundlegend Tewocht, Der Drittstaatsangehörige im Unionsrecht (2016) und siehe Kapitel 1.C.I. B. Fragestellung und Gang der Untersuchung 47 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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