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Rahmen der Arbeit hinausgehen würde. Das Verfassungsrecht der analy-
sierten Rechtsordnungen stellt zwar jeweils auch höherrangiges Recht im
Verhältnis zur einfachgesetzlichen Ebene dar, jedoch wird es nicht als Prü-
fungsmaßstab herangezogen. Der Grund hierfür ist, dass die zentralen
grundrechtlichen Verbürgungen, die für die (rechtsvergleichende) Analyse
von Regularisierungen einschlägig sind, allesamt in völker- und unions-
rechtlichen Bestimmungen festgelegt sind, weshalb die verfassungsrecht-
lich normierten Grundrechte nicht eigens beleuchtet werden.129 Darüber
hinaus würde es den Umfang der vorliegenden Arbeit sprengen. Die Ver-
gleichs- und Bewertungsergebnisse können in Teil 3, in dem eine Regulari-
sierungsRL vorgeschlagen wird, genutzt werden, um die Kerninhalte einer
solchen RL darzustellen. Der Bewertungsmaßstab fügt sich somit auch in
die Systematik der Arbeit ein, da eine RegularisierungsRL den völker- und
europarechtlichen Vorgaben entsprechen müsste. Auch vor diesem Hinter-
grund ist es nicht erforderlich, Regularisierungen auf die Vereinbarkeit
mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen.
Die Arbeit zielt nicht nur darauf ab, das formal geschriebene Recht zu
untersuchen, sondern auch das „law in action“. Dieser Begriff umschreibt,
wie das Recht im täglichen Leben praktiziert und umgesetzt wird.130 Groß-
feld bezeichnet letzteres treffend als „Rechtswirkungsforschung“.131 „Denn
Normativität ohne Faktizität ist totes Recht“.132 Neben den Rechtsnormen
werden deshalb auch die außerrechtlichen Lösungen untersucht.133 Die
Normen werden daraufhin geprüft, wie sie in der Realität „funktionie-
ren“.134 Das öffentliche Recht wird „mehr als die anderen Rechtsgebiete
129 Siehe Kapitel 2.B.III.
130 Grundlegend zur Unterscheidung Pound, Law in Books and Law in Action,
American Law Review 1910, 12. Vgl auch Sommermann, DÖV 1999, 1023; Ki-
schel, ZVglRWiss 2005, 26ff; Frankenberg, ICON 2006, 442f; Neumayer, Fremdes
Recht aus Büchern, fremde Rechtswirklichkeit und die funktionelle Dimension
in den Methoden der Rechtsvergleichung, RabelsZ 1997, 411 (411ff); Von Busse,
Rechtsvergleichung 340; ähnlich auch Krüger in FS Martin Kriele 1401.
131 Großfeld, Kernfragen der Rechtsvergleichung (1996) 117f.
132 Rehbinder, Rechtssoziologie5 (2003) 2; prägnant hierzu Ehrlich, Grundlegung
der Soziologie des Rechts (1913) Vorrede, 394 sowie 405.
133 Vgl Trantas, Rechtsvergleichung 72ff mwN; Kischel, ZVglRWiss 2005, 17ff und
speziell 24f mit eindrucksvollen Beispielen. Kritisch Frankenberg, Critical Com-
parisons: Re-thinking Comparative Law, Harvard International Law Journal
1985, 411 (438).
134 Ebert, Rechtsvergleichung 149.
Einleitung
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik