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nationalen Rechtsordnungen verwendet werden,142 die unterschiedlichen
Bedeutungen dieser dargelegt werden.
Integrierte Darstellung
Der angestrebte Rechtsvergleich wird keinen üblichen deskriptiven Teil
haben, der sich aus einzelnen Länderberichten zusammensetzt.143 Viel-
mehr werden die Rechtsnormen und außerrechtlichen Lösungen der aus-
gewählten Mitgliedstaaten in einem integrierten Vorgehen144 in Bezie-
hung gesetzt, analysiert und bewertet.145 Durch das in Beziehung zueinan-
der setzen, können Funktionsänderungen der Rechtsnormen und/oder der
außerrechtlichen Lösungen, die auf den ersten Blick oftmals nicht ersicht-
lich sind, kenntlich gemacht werden.146 Dh, dass die identifizierten Regu-
larisierungen in Kapitel 5 gemeinsam und nicht getrennt analysiert wer-
den, wodurch unnötige Wiederholungen vermieden werden. Wie Kischel
zutreffend ausgeführt hat, sollen „Vergleich und Darstellung zu einer Ein-
heit verschmelzen“.147
Der Parameter, der vom bereits dargestellten Prüfungsmaßstab zu unter-
scheiden ist,148 anhand dessen die Vergleichsgegenstände verglichen wer-
2.
vergleichung in Drobnig/Rehbinder (Hrsg), Rechtssoziologie und Rechtsverglei-
chung (1997) 35 (51); vgl ähnlich Kaiser, ZaöRV 1964, 391 (396f). Kritisch Fran-
kenberg, Harvard International Law Journal 1985, 439 und Kischel, Rechtsver-
gleichung §3 Rn186ff mwN.
142 Zweigert/Kötz, Rechtsvergleichung 33, beschreiben dies als negatives Funktiona-
litätsprinzip. Ebenso Starck, JZ 1997, 126f; Glaser, Handlungsformenlehre 70f
im Zusammenhang mit dem autonomen Begriff der „Handlungsform“; so be-
reits Gutteridge, Comparative Law (1946) 117ff; Raschauer, Allgemeines Verwal-
tungsrecht5 (2017) Rn33 im Hinblick auf unionsrechtliche Begriffen.
143 Vgl Von Busse, Rechtsvergleichung 36ff. Ein Beispiel für einen Aufbau wie von
Von Busse dargestellt findet sich etwa bei Schieber, Komplementärer Schutz 117ff
oder bei Schmid-Drüner, Einwanderungsrecht 49ff. Weiters Kischel, Rechtsver-
gleichung §3 Rn10, 12, 50, 53.
144 Vgl Kischel, Rechtsvergleichung §3 Rn50 und 242ff; Ebert, Rechtsvergleichung
145ff; Zweigert/Kötz, Rechtsvergleichung 43f.
145 Vgl Trantas, Rechtsvergleichung 48f mwN; Glaser, Handlungsformenlehre 68f;
Zweigert/Puttfarken, Critical Evaluation in Comparative Law, The Adelaide Law
Review 1976, 343.
146 Vgl Lachmayer, Verfassungsvergleichung durch Verfassungsgerichte, JRP 2010,
166 (170); Ebert, Rechtsvergleichung 154, 158.
147 Kischel, Rechtsvergleichung §3 Rn243.
148 Siehe Einleitung D.I.1.
Einleitung
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik