Seite - 93 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Bild der Seite - 93 -
Text der Seite - 93 -
Allgemeine Ausführungen zum Verhältnis zwischen GFK und
Europarecht
Das Primärrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen Unionsbürger*in-
nen und Drittstaatsangehörigen.340 Letztere sind all jene, die nicht Unions-
bürger*innen sind. Staatenlose341 werden Drittstaatsangehörigen gem
Art 67 Abs 2 S 2 AEUV für die „Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl
und Einwanderung“342 gleichgestellt. Folglich sind alle einschlägigen Nor-
men des Primär- aber auch des Sekundärrechts auf sie anwendbar,343 wes-
halb sie auch in dieser Arbeit unter den Terminus der Drittstaatsangehöri-
gen subsumiert werden.
Darüber hinaus muss zwischen Personen unterschieden werden, die
Flüchtlinge im Sinne der GFK sind, und denen aufgrund des Europarechts
internationaler Schutz344 zuerkannt wurde. Die StatusRL – auch Qualifika-
tionsRL genannt – unterteilt den internationalen Schutz in den Status als
Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte*n.345 Der Flüchtlingsbegriff
der StatusRL orientiert sich an der GFK.346 Flüchtlinge im Sinne der GFK
sind alle Personen, denen aufgrund wohlbegründeter Furcht Verfolgung
wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer be-
stimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung in
ihrem Herkunftsstaat droht.347 Sofern eine Person die Flüchtlingseigen-
schaft im Sinne der GFK erfüllt, gilt sie als Flüchtling.348 Dh die Wirkung
der formellen Anerkennung durch den jeweiligen Staat ist lediglich dekla-
ratorisch.349 Obwohl diese nicht konstitutiv ist, bedarf es trotzdem eines
Statusverifikationsverfahrens zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts. Kom-
I.
340 Überblickshaft Boeles/den Heijer/Lodder/Wouters, Migration 30ff.
341 Siehe zum Überblick Kruma, Citizenship 57ff.
342 Vgl Überschrift Teil V Kapitel 2 AEUV.
343 Anstatt vieler Weiß/Satzger in Streinz (Hrsg) EUV/AEUV Kommentar3 (2018)
Art 67 AEUV Rn32.
344 Art 2 lita StatusRL.
345 Vgl für die Unterscheidung der beiden Status Peers/Moreno-Lax, Qualification:
Refugee Status and Subsidiary Protection in Peers/Moreno-Lax/Garlick/Guild, EU
Immigration and Asylum Law. Vol 3: EU Asylum Law2 (2015) 65 (156ff).
346 Art 78 Abs 1 AEUV und Art 2 lite StatusRL.
347 Art 1 A Abs 2 GFK.
348 Vgl UNHCR, Handbook and Guidelines on Procedures and Criteria for Deter-
mining Refugee Status (2011) §28.
349 ErwGr 21 StatusRL; Hathaway/Foster, The Law of Refugee Status2 (2014) 1-4, 25,
545ff; kritisch zur Terminologie der StatusRL Peers/Moreno-Lax in Peers/Moreno-
Lax/Garlick/Guild 83f. C. Anerkannte Schutzbedürftigkeit – Zweite Kategorie
93
https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik