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Mitgliedstaats und die aufenthaltsrechtliche Irregularität voraus.452 An-
tragsstellungen von Personen aus dem Ausland sind deshalb von der hier
gewählten Begrifflichkeit nicht umfasst.
Dieses Element muss meist im Zeitpunkt der Antragstellung bzw der
Entscheidung oder den gesamten Zeitraum über – dh von Antragstellung
bis zur Entscheidung – vorliegen.453 Bezugspunkt sind die Entscheidungen
der Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichte.454 Bei Regularisie-
rungen ist – im Gegensatz zu anderen aufenthaltsrechtlichen Statuswech-
sel – eine Inlandsantragstellung somit nicht nur möglich, sondern sogar
vorausgesetzt. Dies ist zweckmäßig, da derart eine Abgrenzung zu jenen
Aufenthaltsrechten geschaffen werden kann, die auch aus dem Ausland er-
langt werden können. Folglich kann die Erlangung eines Aufenthalts-
rechts aus dem Ausland nie eine Regularisierung darstellen, da die physi-
sche Präsenz zwingend notwendig ist. Fälle der Familienzusammenfüh-
rung werden deshalb ebenfalls nicht beleuchtet. Die Anträge auf Familien-
zusammenführung sind in der Regel außerhalb des Hoheitsgebiets des
Mitgliedstaates, in dem sich die zusammenführenden Familienangehöri-
gen befinden, zu stellen.455 Auch wenn der Antrag auf Familienzusam-
menführung erst nach der Einreise gestellt wird bzw gestellt werden kann,
werden diese Fälle aber dennoch nicht untersucht.
Gewährung eines Aufenthaltsrechts
Ist die Gewährung eines Aufenthaltsrechts die Rechtsfolge einer Maßnah-
me, kommt diese als Regularisierung in Frage. Doch was kann überhaupt
unter dem Begriff des Aufenthaltsrechts verstanden werden? Einige einlei-
tende Überlegungen wurden bereits weiter oben ausgeführt.456
Grundsätzlich begründet ein Aufenthaltsrecht einen rechtmäßigen Auf-
enthalt, der von der nationalen Rechtsordnung anerkannt wird. Darunter
wird die Berechtigung verstanden, sich rechtlich in einem Mitgliedstaat
aufhalten zu dürfen. Farahat bezeichnet dieses etwa als ein territorial be-
2.
452 Siehe oben Kapitel 1.A.II.
453 Siehe zur deutschen Rechtslage Kapitel 4.A.III.2.a., zur österreichischen Kapi-
tel 4.B.III.2.a. und zur spanischen Kapitel 4.C.III.3.a.
454 Siehe zur deutschen Rechtslage Kapitel 4.A.IV.-V., zur österreichischen Kapi-
tel 4.B.IV.-V. und zur spanischen Kapitel 4.C.IV.-V.
455 Art 5 Abs 3 FamilienzusammenführungsRL.
456 Siehe Kapitel 1.A.I. A. Definition von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik