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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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dingtes Zuordnungsverhältnis.457 Dies klingt zwar im ersten Moment un- problematisch, wirft aber bei genauerem Hinsehen einige komplizierte Fragen auf. Einleuchtend ist, dass als Aufenthaltsrecht jedes objektive Recht verstanden werden kann, mit dem ein rechtmäßiger Aufenthalt ein- hergeht (Aufenthaltsrecht im engeren Sinne). Hierbei ist es aber nicht not- wendig, dass ein Rechtsanspruch auf Aufenthalt, mit anderen Worten ein Recht im subjektiven Sinne, besteht. Schwieriger wird aber bereits die systematische Einordnung des Rechts- institutes der Duldung in Österreich und Deutschland, das in beiden Mit- gliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet ist und keinen rechtmäßigen Auf- enthalt begründet, aber eine Art faktischen Aufenthalt schafft, der recht- lich erfasst ist. Als faktischen Aufenthalt kann man nach Renner „das tat- sächliche Sich-Aufhalten an einem Ort ohne Rücksicht auf Dauer, Zweck und sonstige Umstände wie vor allem die Rechtmäßigkeit“458 verstehen. Die betreffende Person ist (vorübergehend) geduldet, wobei die Rückfüh- rung nicht durchgesetzt werden kann und dies von der Rechtsordnung an- erkannt wird. Das Rechtsinstitut der Duldung kann zur einfacheren Ein- ordnung vorerst als Aufenthaltsrecht im weiteren Sinne bezeichnet wer- den.459 Dies zeigt aber bereits, dass der Begriff des Aufenthaltsrechts einen Kern- und Randbereich hat. Vor diesem Hintergrund werden die Elemente des Aufenthaltsrechtsbe- griffs näher dargestellt, anhand derer überprüft werden kann, ob ein Auf- enthaltsrecht gegeben ist. Für die vorliegende Arbeit ist das zentrale Ele- ment, dass ein Aufenthaltsrecht einen rechtmäßigen Aufenthalt begrün- det, der als solcher von der nationalen Rechtsordnung anerkannt ist. Der Statuswechsel ist somit die materielle Kernvorgabe (a.). Daneben werden noch drei weitere Elemente beschrieben, die im Hinblick auf die Stabilität und Stärke eines Aufenthaltsrechts relevant, aber für das Bestehen ebendie- ses nicht konstitutiv sind. Hierzu zählt, ob das Aufenthaltsrecht befristet ist (b.), ob mit diesem Statusrechte einhergehen (c.) und ob eine Verfesti- gung des Aufenthalts möglich ist (d.). 457 Farahat, Progressive Inklusion 61. 458 Vgl Renner, Ausländerrecht in Deutschland: Einreise und Aufenthalt (1998) 156; siehe auch Riecken, Die Duldung als Verfassungsproblem (2006) 35f mwN. 459 Kluth, ZAR 2007, 22. Siehe hierzu vertiefend Kapitel 2.B.III.1.a. Kapitel 2 – Die konzeptionelle Erfassung von Regularisierungen 112 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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