Seite - 118 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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dient. Ich habe dem Begriff „Regularisierung“ gegenüber jenem der „Legali-
sierung“ den Vorzug gegeben, weil letzterer irregulär aufhältige Migrant*in-
nen ins Licht der Kriminalität rückt. Der Regularisierungsbegriff setzt sich
aus nachfolgend dargestellten Elementen zusammen, wobei nur die ersten
beiden Elemente als konstitutiv zu werten sind: Irregulär aufhältige Mi-
grant*innen, Gewährung eines Aufenthaltsrechts, Entscheidung und Erfül-
len von Mindesterteilungsvoraussetzungen.
Die Mindestvoraussetzung einer Maßnahme zur Qualifizierung als Regu-
larisierung ist, dass sie auf irregulär im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates
aufhältige Personen abzielt. Diese Eigenschaft muss meist im Zeitpunkt der
Antragstellung bzw der Entscheidung oder den gesamten Zeitraum über
vorliegen.
Weiters muss irregulär aufhältigen Personen ein Aufenthaltsrecht ge-
währt werden. Es wurden die Elemente des Aufenthaltsrechtsbegriffs nä-
her dargestellt, anhand derer überprüft werden kann, ob ein Aufenthalts-
recht gegeben ist. Für die vorliegende Arbeit ist das zentrale Element, dass
ein Aufenthaltsrecht einen rechtmäßigen Aufenthalt begründet, der als sol-
cher von der nationalen Rechtsordnung anerkannt ist. Der Statuswechsel
ist somit die materielle Kernvorgabe. Daneben wurden noch drei weitere
Elemente beschrieben, die für die Stabilität und Stärke eines Aufenthalts-
rechts relevant, aber für das Bestehen ebendieses nicht konstitutiv sind.
Hierzu zählt, ob das Aufenthaltsrecht befristet ist, ob mit diesem Status-
rechte einhergehen und ob eine Verfestigung des Aufenthalts möglich ist.
Als Oberbegriff für die Erteilung eines Aufenthaltsrechts in einem Ver-
waltungsverfahren durch eine administrative Entscheidung oder in einem
Gerichtsverfahren durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung wur-
de der Begriff der aufenthaltsrechts-begründenden Entscheidung gewählt.
Ich knüpfe an die Entscheidung an, da es sich um den maßgeblichen Zeit-
punkt des Statuswechsels handelt. In der vorliegenden Arbeit wird weiters
davon ausgegangen, dass Regularisierungen eine individuelle Entschei-
dung zugrunde liegt. Individuell bezieht sich deshalb fortan darauf, dass
eine Entscheidung an eine bestimmte Person gerichtet ist und dementspre-
chend eine individuelle Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen statt-
findet. Das letzte Definitionselement bezieht sich darauf, dass in der Regel
gewisse formelle wie auch inhaltliche Erteilungsvoraussetzungen erfüllt
werden müssen, um ein Aufenthaltsrecht zu erlangen.
Kapitel 2 – Die konzeptionelle Erfassung von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik