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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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– Die zweite Kategorie unterteilt Regularisierungen anhand eines „indivi- dual“ oder „collective“ Merkmals.488 Das „individual“-Kriterium ver- weist darauf, dass den Verwaltungsbehörden ein Ermessensspielraum eingeräumt wird.489 „Collective“ Regularisierungen beruhen hingegen auf Voraussetzungen, die objektiv festgelegt sind, weshalb es gerade kein Ermessen der Behörden gibt. Unter Umständen kann bei Erfüllen der Kriterien somit auch ein Rechtsanspruch auf Regularisierung beste- hen.490 – Eine dritte Unterscheidung basiert auf den unterschiedlichen Schutz- gründen der Regularisierungen.491 „Regularisations for protection“ be- treffen demnach jene Personen, die vor ernsthaften Schäden durch die Abschiebung geschützt werden sollen. Dabei kommen humanitäre, fa- miliäre oder medizinische Gründe in Betracht. „Fait accompli regulari- sations“492 anerkennen hingegen den faktischen Aufenthalt über einen bestimmten Zeitraum und gewähren irregulär aufhältigen Migrant*in- nen darauf basierend ein Aufenthaltsrecht. Dass der maßgebliche Ertei- lungsgrund der faktische Aufenthalt ist, macht sie nach Meinung von Apap/de Bruycker/Schmitter besonders umstritten.493 Die oben genannte Typologie ist hervorzuheben, da sie rechtlich die erste ihrer Art war und gewisse Muster, die Regularisierungen charakterisieren, eingefangen und dargestellt hat.494 Ein Hauptproblem ist jedoch, dass sie keine allgemeingültige und operationalisierbare Kategorisierung für den angestrebten Rechtsvergleich ermöglicht. Wie von Apap/de Bruycker/Schmit- ter selbst in der Beschreibung der Kategorien dargelegt, ist eine präzise Einordnung von Regularisierungen durch die einzelnen Kriterienpaare kaum möglich.495 Diese scheint aber gerade die notwendige Voraussetzung zur Durchführung des integrierten Rechtsvergleichs zu sein. Da gerade keine Länderberichte erstellt werden, muss das kategorisierende Merkmal daher besonders „wasserdicht“ sein, um allfällige Überschneidungen und Wieder- holungen bestmöglich zu vermeiden. 488 Apap/de Bruycker/Schmitter, EJML 2000, 267f. 489 Im Englischen wird der Begriff „discretion“ verwendet; siehe bereits Fn 194. 490 Siehe hierzu Kapitel 3.B.II. 491 Apap/de Bruycker/Schmitter, EJML 2000, 268ff. 492 „Fait accompli“ kann als „vollendete Tatsachen“ übersetzt werden. 493 Apap/de Bruycker/Schmitter, EJML 2000, 268. 494 Auf sie bezieht sich etwa Sunderhaus, Regularization Programs for Undocu- mented Migrants: A Global Survey on more than 60 Legalizations in all Conti- nents (2007) 29ff. 495 Siehe nur Apap/de Bruycker/Schmitter, EJML 2000, 268, 269. B. Systematisierung von Regularisierungen für den integrierten Rechtsvergleich 121 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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