Seite - 126 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Wie sich aus Tabelle 2 ergibt, werden die Regularisierungszwecke in zwei
Kategorien eingeteilt, je nachdem ob sie völker- und/oder unionsrechtliche
Bezüge haben (1.-4.) bzw ob sie nur im autonom-nationalen Recht veran-
kert sind (5.-6.). Diese Darstellung dient einem leichteren Verständnis, hat
aber rein schematischen Charakter, da die Unterschiede zwischen den zwei
Kategorien bzw einzelnen Regularisierungszwecken nur graduell sind.
Die Regularisierungszwecke 1 bis 4 sind völker- bzw europarechtlich ge-
prägt. Bei diesen Regularisierungszwecken fällt eines auf: In jedem der drei
analysierten Mitgliedstaaten existieren Regularisierungen in unterschiedli-
cher Ausprägung. Sie leiten sich alle von den höherrangigen völker- oder
europarechtlichen Bestimmungen ab. Der Vollständigkeit halber muss an
dieser Stelle ergänzt werden, dass auf verfassungsrechtlicher Ebene teilwei-
se korrespondierende grundrechtliche Verbürgungen geschaffen wurden,
bevor der jeweilige Mitgliedstaat durch die völker- oder europarechtlichen
Bestimmungen gebunden war. Dieser Punkt wird aber in Bezug auf die
Ableitung der Regularisierungen außer Acht gelassen, da alle Mitgliedstaa-
ten nunmehr durch die völker- oder europarechtlichen Normen gebunden
sind, wohingegen die Grundrechte nur in dem jeweiligen Mitgliedstaat
gelten.520 In der vorliegenden Arbeit wird die Perspektive irregulär aufhäl-
tiger Migrant*innen eingenommen.521 Aus diesem Grund wird der men-
schen- und europarechtliche Ausweisungsschutz zwar dargestellt, da er für
die Analyse vonnöten ist, es erfolgt aber keine tiefergehende Analyse da-
hingehend, welchen Ausweisungsschutz die einzelnen Bestimmungen bie-
ten. Dieser Themenbereich wurde bereits ausreichend erforscht. Vielmehr
wird der Fokus auf die Analyse gelegt, von welchen höherrangigen Rechts-
quellen sich die analysierten Regularisierungen in Kapitel 5 ableiten las-
sen. Dies ist essentiell, um für die RegularisierungsRL in Kapitel 6 ein
Grundgerüst vorfinden zu können, auf das zurückgegriffen werden kann.
Die völker- und europarechtlichen Bestimmungen können zwei unter-
schiedliche Folgen für die Mitgliedstaaten auslösen: Einerseits ist es mög-
lich, dass Bestimmungen wie Art 3 und 8 EMRK ein rechtliches Abschie-
behindernis darstellen und dadurch einen besonderen Ausweisungsschutz
garantieren.522 Begrifflich spreche ich in der Folge von „Abschiebehinder-
520 Siehe grundsätzlich zum Prüfungsmaßstab Einleitung D.I.1.
521 Siehe Einleitung D.II.
522 Vgl Diekmann, Menschenrechtliche Grenzen des Rückführungsverfahrens in
Europa (2016) 153-163; Tewocht, Drittstaatsangehörige 418 mwN; Cholewinski,
No Right of Entry in Groenendijk/Guild/Minderhoud (Hrsg), In Search of Euro-
pe’s Borders (2002) 107 (107ff);
Kapitel 2 – Die konzeptionelle Erfassung von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik