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von Migrant*innen und des irregulären Aufenthalts erläutert wurde, ent-
steht so eine aufenthaltsrechtliche Privilegierung.583 Folglich fallen die
Personen aus dem analysierten Rahmen dieser Arbeit.
In Konstellationen, in denen Drittstaatsangehörige andere irregulär auf-
hältige Migrant*innen heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft einge-
hen, hat dies in der Regel keine (direkten) aufenthaltsrechtlichen Auswir-
kungen. Vom Gegenstand dieser Arbeit werden aber sehr wohl jene Bezü-
ge abgedeckt, die durch Bezugnahme auf Eheschließung oder Adoption
entstehen. Einige der näher analysierten Regularisierungen lassen sich aus
Art 8 EMRK ableiten.584 Das dort festgelegte Recht auf Achtung des Fami-
lienlebens definiert sich unter anderem durch familiäre Beziehungen, die
folglich auch im Rechtsvergleich zu berücksichtigen sind. Der Akt der
Eheschließung bzw die eingetragene Partnerschaft begründen aber an sich
nicht das Aufenthaltsrecht, wodurch es sich nur um eine Vorfrage handelt,
die im Rahmen der Verleihung des Aufenthaltsrechts zu berücksichtigen
ist.
Abschließend ist festzuhalten, dass Eheschließungen oder eingetragene
Partnerschaften nicht als Regularisierung im Sinne der vorliegenden Arbeit
verstanden und daher nicht untersucht werden.
Zwischenergebnis
Ich habe eine Kategorisierung von Regularisierungen für den Rechtsver-
gleich erstellt. Die methodische Schwierigkeit bestand darin, dass im Hin-
blick auf den integrierten Rechtsvergleich viele Faktoren berücksichtigt
werden mussten. Folglich wurden einige bereits erfolgte Systematisierun-
gen daraufhin analysiert, ob sie für die Systematisierung von Regularisie-
rungen geeignet sind.
Beispielsweise wurden in der REGINE-Studie Regularisierungen in Re-
gularisierungs-Programme und -Mechanismen unterteilt. Doch ist die
Gliederung in solche Abschnitte von einem rechtlichen Standpunkt un-
zweckmäßig, weil es hier länderübergreifend zu wenige Unterschiede gibt
und so kaum ein wissenschaftlicher Mehrwert erreicht werden kann. Da-
rüber hinaus ist das kategorisierende Merkmal nicht ausreichend auf die in
der vorliegenden Arbeit verwendete Regularisierungsdefinition abge-
stimmt. Weiters sticht eine rechtswissenschaftliche Studie von 2000 durch
V.
583 Siehe Kapitel 1.D.
584 Siehe Kapitel 2.B.III.3.
Kapitel 2 – Die konzeptionelle Erfassung von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik