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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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sind“.683 All diesen Feststellungen des Gerichtshofs liegt die Prämisse einer „wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik […] unter vollständi- ger Achtung der Grundrechte“684 zugrunde. Dementsprechend ist das in Art 6 Abs 4 S 1 RückführungsRL festgelegte Ermessen der Mitgliedstaaten auf null zu reduzieren, insofern das eingeräumte Ermessen die „praktische Wirksamkeit“ der RückführungsRL beinträchtigen und somit einer effekti- ven Rückkehrpolitik entgegenstehen würde. Situationen längerer aufent- haltsrechtlicher Irregularität stehen im Widerspruch zu den dargelegten europarechtlichen Vorgaben und sind daher als nicht „wirksam“ zu quali- fizieren.685 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Art 6 Abs 4 S 1 Rückführungs- RL in den beiden Fällen, die in der Folge skizziert werden, eine Regulari- sierungspflicht begründet, da die Rückführung als alternative Verfahrens- option nicht durchsetzbar ist und anderweitig die Effektivität und prakti- sche Wirksamkeit der Bestimmungen der RückführungsRL nicht gewähr- leistet werden kann.686 Ein vertieftes Eingehen auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem Art 8 EMRK und Art 7 GRC entfällt an dieser Stelle, da eine weitergehende Analyse über den Rahmen der Ar- beit hinausgehen würde.687 Aus demselben Grund muss die Untersuchung unterbleiben, ob sich aus Art 1 GRC und dem dort normierten Recht auf Achtung der Menschenwürde eine Pflicht zur Erteilung eines Aufenthalts- rechts ergibt.688 Non-Refoulement-Gebot im Sinne der EMRK und GRC Die erste Fallkonstellation betrifft das menschenrechtliche Non-Refoule- ment-Gebot im Sinne der EMRK und GRC. Das in Art 19 Abs 2 GRC ident geregelte Gebot wird somit auch beleuchtet, wohingegen Art 33 1. 683 EuGH Zaizoune, Rn33. 684 EuGH Mahdi, Rn38 mit Hinweis auf ErwGr 2 und 11. 685 Siehe zu Frage der Wirksamkeit auch Einleitung B., Kapitel 3.C.I. und Kapi- tel 6.A. 686 In eine ähnliche Richtung gehend im Hinblick auf den Effektivitätsgrundsatz Menezes Queiroz, Illegally Staying 176. 687 Siehe zur EGMR-Rspr Fn 562 und 705. 688 Siehe zum Verhältnis von Art 1 GRC, RückführungsRL und der staatlichen Leistungspflicht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse für Nichtrückführbare Hinterberger/Klammer in Salomon. Kapitel 3 – Die unionsrechtlichen Handlungsspielräume 158 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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