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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Seite - 172 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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sungsrechtlichen Aufträgen sind „inhaltliche Vorgaben für die Wahrneh- mung“769 zu entnehmen. Abschließend bleibt anzumerken, dass die Wahl der richtigen Kompe- tenzgrundlage entscheidend für das rechtmäßige Zustandekommen eines Unionsrechtsakts ist, bei ansonsten drohender Nichtigkeitsklage gem Art 263 AEUV. Nach der Rspr des EuGH ergibt sich diese aus dem Schwerpunkt des Regelungsgehalts einer Maßnahme.770 Abhängig von der Ausgestaltung des jeweiligen Unionsrechtsaktes kommt die kumulative Heranziehung einer oder mehrerer Kompetenzmaterien in Betracht.771 Die Kompetenztatbestände in Art 79 Abs 2 AEUV ziehen keine unter- schiedlichen Rechtsfolgen nach sich,772 wodurch die Unionsgesetzgebung bloß die einschlägigen auszuwählen hat, um die Nichtigkeit einer Maß- nahme zu vermeiden. Zunächst werden die möglichen Kompetenztatbestände analysiert (I.- III.) und anschließend das Einhalten des Verhältnismäßigkeits- und des Subsidiaritätsprinzips dargelegt (IV.). Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen Art 79 Abs 2 lita AEUV legt fest, dass die Union Maßnahmen betreffend „Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen sowie Normen für die Ertei- lung von Visa und Aufenthaltstiteln für einen langfristigen Aufenthalt“ er- lassen kann. Die Kompetenzvorschrift umfasst „den Kernbereich des Mi- grationsrechts“,773 wobei die Vollziehung der Kompetenz dezentral durch die mitgliedstaatlichen Behörden zu erfolgen hat.774 I. 769 Bast, Aufenthaltsrecht 145. 770 Siehe zur Eruierung der „richtigen“ Rechtsgrundlage EuGH 6.11.2008, C-155/07, ECLI:EU:C:2008:605, Parlament/Rat, Rn35; EuGH 19.7.2012, C‑130/10, ECLI:EU:C:2012:472, Parlament/Rat, Rn43; EuGH 6.5.2014, C‑43/12, ECLI:EU:C:2014:298, Kommission/Parlament und Rat, Rn30; in dem Sinne be- reits EuGH 17.3.1993, C‑155/91, ECLI:EU:C:1993:98, Kommission/Rat, Rn19 und 21. So auch EuGH Schlussanträge 17.7.2014, C-81/13, ECLI:EU:C:2014:2114, Vereinigtes Königreich/Rat, Rn49. 771 So auch Rossi in Calliess/Ruffert Art 79 AEUV Rn10 und Thym in Grabitz/Hilf/ Nettesheim Art 79 AEUV Rn29. 772 Vgl Bast, Aufenthaltsrecht 147. 773 Thym in Grabitz/Hilf/Nettesheim Art 79 AEUV Rn23. 774 Vgl Bast, Aufenthaltsrecht 146; ähnlich wohl Thym in Grabitz/Hilf/Nettesheim Art 79 AEUV Rn34. Kapitel 3 – Die unionsrechtlichen Handlungsspielräume 172 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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