Seite - 195 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Nach dem Erlass des AuslG 1990 wurde die Asylpolitik zu einem (politi-
schen und öffentlichen) Brennpunkt der Debatte. Die erhöhten Asylan-
tragszahlen, zunächst aus Osteuropa und anschließend aus dem ehemali-
gen Jugoslawien, führten ab Mitte der 1985iger zu Verschärfungen des
Asylverfahrensrechts. Weiters wurde die Novellierung des Grundrechts auf
Asyl heiß diskutiert, die schließlich im „Asylkompromiss“ 1993 münde-
te.877 Dadurch wurde allem voran das Asylrecht durch die Einführung der
Konzepte des sicheren Herkunftsstaates bzw Drittstaates deutlich einge-
schränkt. Mit dem Kompromiss konnten die Asylantragszahlen auf einen
Schlag drastisch gesenkt werden, gleichzeitig war aber eine zentrale Frage
nur aufgeschoben worden, und zwar ob Deutschland ein Einwanderungs-
gesetz brauchen würde.878
Im Zuge dessen stellte sich immer öfter die Frage, wie man mit abge-
lehnten Asylbewerber*innen umgehen sollte, die nicht abgeschoben wer-
den konnten.879 Regularisierungen wurden derart erstmals Teil der politi-
schen Debatte. So wurde 1995 ein Gesetzesvorschlag eingebracht, der eine
„Altfallregelung für seit langem in Deutschland lebende Asylsuchende“ be-
inhaltete.880 Dieser scheiterte genau wie weitere Gesetzesvorschläge, und
folglich wurde keine einheitliche Regularisierungsmöglichkeit auf Geset-
zesebene für abgelehnte Asylbewerber*innen geschaffen.881 Grund hierfür
war der durch Regularisierungen vermeintlich bewirkte „Pull-Faktor“882
und die angeblich ablehnende öffentliche Meinung.883 Es wurde aber eine
andere politische Lösung gefunden. Unrechtmäßig aufhältige Auslän-
der*innen konnten sich neben dem schon dargestellten Weg der „Aufent-
haltsbefugnis“ gem §30 AuslG 1990 teilweise auch durch eine „Aufent-
haltsbefugnis“ gem §32 AuslG 1990 regularisieren: Die oberste Landesbe-
hörde erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres
eine „Anordnung“ auf der Grundlage dieser Bestimmung,884 die es einer
genau definierten Personengruppe erlaubt eine „Aufenthaltsbefugnis“ zu
erlangen. Diese „Anordnungen“ haben quasi-legislativen Charakter im
877 Siehe nur die Beiträge in Luft/Schimany (Hrsg), 20 Jahre Asylkompromiss. Bi-
lanz und Perspektiven (2014).
878 Vgl Herbert, Ausländerpolitik 320ff.
879 Vgl Hailbronner in De Bruycker 254.
880 BT-Drs 13/3877.
881 Vgl Hailbronner in De Bruycker 254f.
882 Siehe etwa BT-Drs 13/1189, 6.
883 Vgl Hailbronner in De Bruycker 254 und siehe auch 252.
884 Diese Entscheidung wird meist im Rahmen der IMK diskutiert; vgl Hailbronner
in De Bruycker 269f. A. Deutschland
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik