Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Seite - 203 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 203 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Bild der Seite - 203 -

Bild der Seite - 203 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Text der Seite - 203 -

weiterhin erkennen lassen muss, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist und ob er Beschränkungen unterliegt.955 Sozialleistungen In Deutschland ist zwischen dem Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), der all- gemeinen Sozialhilfe und der „Sonder-Sozialhilfe“ zu unterscheiden.956 Die sozialen Teilhabeansprüche sind in der Regel direkt an die erteilte Aufenthaltserlaubnis geknüpft. Ausländer*innen haben denselben Anspruch wie Deutsche auf das soge- nannte Arbeitslosengeld II gem SGBII, bei dem es sich um eine Grundsi- cherung für Arbeitssuchende, jedoch um keine Leistung aus der Arbeitslo- senversicherung handelt, wie der Name im ersten Moment nahelegt. Per- sonen sind leistungsberechtigt, wenn sie erwerbsfähig, hilfsbedürftig und das 15te Lebensjahr vollendet haben.957 Ausgenommen sind unter ande- rem Personen, die nach dem AsylbLG anspruchsberechtigt sind oder über kein Aufenthaltsrecht verfügen.958 Folglich sind Ausländer*innen im Be- sitz einer humanitären Aufenthaltserlaubnis deshalb grundsätzlich leis- tungsberechtigt.959 Nachrangig hierzu kommt auch ein Anspruch auf Sozi- alhilfe nach dem SGBXII in Betracht.960 Welcher der beiden Sozialleis- tungsansprüche besteht ist aufgrund der komplizierten Regelung im Hin- blick auf die jeweils erteilte humanitäre Aufenthaltserlaubnis und den ein- schlägigen Tatbestand zu ermitteln.961 Die Inhaber*innen bestimmter humanitärer Aufenthaltserlaubnisse er- halten bloß die – im Vergleich zum SGBII und SGBXII – niedrigeren 3. 955 §4 Abs 2 und 3 AufenthG idF Fachkräfteeinwanderungsgesetz. 956 Vgl Mimentza Martin, Die sozialrechtliche Stellung 128 und 133. 957 §7 Abs 1 S 1 SGBII. 958 §7 Abs 1 S 2 Z 2 und 3 SGBII. Siehe zu den allgemeinen Voraussetzungen und zu den Ausschlusstatbeständen für Ausländer*innen Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn87ff. 959 §7 Abs 1 S 3 SGBII. Vgl Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn106. 960 §23 SGBXII. Vgl Groth in Rolfs/Giesen/Keikebohm/Udsching (Hrsg), BeckOK So- zialrecht (50. Edition, 1.9.2018) §23 SGBXII Rn10 und Frings/Janda/Keßler/Stef- fen, Sozialrecht Rn130-144. 961 Vgl Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn690ff. A. Deutschland 203 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurück zum  Buch Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich"
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten