Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Seite - 204 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 204 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Bild der Seite - 204 -

Bild der Seite - 204 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Text der Seite - 204 -

Leistungen962 nach dem AsylbLG.963 Eine solche Ausnahme besteht bspw für Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis gem §25 Abs 5 AufenthG.964 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des AsylbLG, das am 1.9.2019 in Kraft getreten ist, wurden die Grundleistungen in §3 AsylbLG neu strukturiert und in dem neu geschaffenen §3a AsylbLG die Leistungs- sätze kodifiziert.965 Die SGB-Bücher sind auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer*innen nicht anwendbar, wodurch diese Personen von den dort normierten Sozi- alleistungsansprüchen ausgeschlossen sind. Ein Anspruch auf „Sonder-So- zialhilfe“ kann sich jedoch nach dem AsylbLG ergeben, wenn gerade kein Anspruch nach dem SGBII oder nach dem SGBXII besteht.966 Nach einem Leistungsbezug über einen Zeitraum von mindestens 15 Mona- ten967 nach dem AsylbLG haben Ausländer*innen Anspruch auf Ana- logleistungen nach dem SGBXII, wenn sie die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben und sich ohne wesent- liche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten.968 „Analogleistungen“ bedeutet, dass sich diese nach den Regelsätzen des SGBII richten.969 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des AsylbLG wird die für Analogleis- tungen notwendige Voraufenthaltszeit von 15 auf 18 Monate verlängert.970 962 Zum Leistungsumfang siehe §§1a und 3 AsylbLG. Vgl Schneider, NZS-Jahresre- vue 2017 – Asylbewerberleistungsgesetz, NZS 2018, 559 (560-563) und Frings/ Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn146 und 150-159. 963 Der berechtigte Personenkreis ist in §1 AsylbLG definiert; vgl Frings/Janda/ Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn147. 964 Siehe im Detail Kapitel 5.C.II. 965 Vgl Genge, Das geänderte Asylbewerberleistungsgesetz, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 14 (15-18). 966 Vgl Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn145ff. 967 Dies ist der Zeitraum, den ein durchschnittliches, behördliches Asylverfahren in Deutschland benötigt; vgl BT-Drs 18/2592, 19 mwN. 968 §2 Abs 1 AsylbLG; vgl Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn179ff; Korff in Rolfs/Giesen/Keikebohm/Udsching (Hrsg), BeckOK Sozialrecht (50. Edition, Stand 1.9.2018) §2 AsylbLG Rn1-17. 969 Schneider, NZS 2018, 563. 970 §2 Abs 1 AsylbLG idF Dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG. Kritisch Genge, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 18f. Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich 204 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurück zum  Buch Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich"
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten