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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Gesundheitsversorgung Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich in Deutschland nach dem SGBV. Die Frage, wer versicherungspflichtig ist, richtet sich konkret nach §5 SGBV. Beziehen Ausländer*innen Arbeitslo- sengeld II sind sie in der Regel pflichtversichert.971 Der Bezug von Sozial- hilfe, wie gerade ausgeführt wurde,972 löst keine Pflichtversicherung aus. Personen ohne Aufenthaltsrecht können einen Anspruch auf Einbezie- hung in die gesetzliche Krankenversicherung dadurch auslösen, dass sie be- schäftigt sind und ein Einkommen beziehen.973 Besitzen sie hierfür nicht die erforderliche Erlaubnis, sind sie undokumentiert beschäftigt.974 Festzu- halten ist, dass unerlaubt aufhältige Ausländer*innen grundsätzlich über keinen gesetzlichen Krankenversicherungsanspruch verfügen. Ausländer*innen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, sind nur über das AsylbLG abgesichert und ebenfalls nicht in die gesetzliche Kran- kenversicherung miteinbezogen. Im Vergleich zur gesetzlichen Kranken- versicherung decken die Gesundheitsleistungen nach dem AsylbLG auch nur die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen ab.975 Hierunter fallen auch Schwangerschaft und Geburt.976 Bezieher*in- nen von Analogleistungen gem §2 AsylbLG erhalten Leistungen aus der Krankenversicherung.977 Allgemeines zu den „humanitären Aufenthaltserlaubnissen“ Für die vorliegende Arbeit ist der fünfte Abschnitt des zweiten Kapitels des AufenthG maßgeblich, in dem sich die Bestimmungen über den Aufent- halt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen finden (§§22-26 AufenthG). Diese werden in der Folge als „humanitäre Aufent- haltserlaubnisse“ bezeichnet.978 Sie wurden mit dem Erlass des AufenthG durch das Zuwanderungsgesetz 2005 eingeführt, wobei sich die Gesetzge- bung an den Vorläuferbestimmungen im AuslG 1990 orientiert und die 4. III. 971 §5 Abs 1 Z 2a SGBV; vgl Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn102. 972 Siehe oben Kapitel 4.A.II.3. 973 §5 Abs 1 Z 1 SGBV. Siehe auch §7 Abs 4 SGBIV und §§98a-98c AufenthG 974 Siehe Kapitel 4.A.II.2. 975 §4 Abs 1 AsylbLG. Vertiefend Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn160f. 976 In dem Sinne Schneider, NZS 2018, 564. 977 §264 Abs 2 SGBV; vgl Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn190. 978 So auch Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn4438 A. Deutschland 205 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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