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beitslosenquote begannen die Sozialpartner1110 über die bis dahin sehr
strikt reglementierte Öffnung des Arbeitsmarkts für ausländische Gastar-
beiter*innen zu verhandeln.1111 Ab 1961 wurde daher jedes Jahr ein Kon-
tingent an „ausländischen“ Gastarbeiter*innen befristet zugelassen, die den
diesbezüglichen Mangel an „billigen“ Arbeitskräften decken sollten.1112
Dieser war unter anderem dadurch bedingt, dass österreichische Arbeits-
kräfte nach Deutschland auswanderten.1113 Die Personen stammten vor-
wiegend aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien. Obwohl der
Aufenthalt der Gastarbeiter*innen von der österreichischen Politik grund-
sätzlich nur für jeweils ein Jahr gedacht war,1114 hat sich in der Praxis ge-
zeigt, dass die meisten von ihnen dauerhaft in Österreich geblieben
sind.1115 Die dargestellten fremdenrechtlichen Regelungen brachten die
wirtschaftlichen Interessen Österreichs und des Arbeitsmarkts zum Aus-
druck.1116
Mit dem Eintreten der Ölkrise Mitte der 1970iger Jahre und der darauf-
folgenden Rezession ging der Bedarf an ausländischen Gastarbeiter*innen
schlagartig zurück. Österreich versuchte, die Arbeitskräftemigration daher
zu drosseln bzw weitestgehend einzuschränken, da Gastarbeiter*innen in
der öffentlichen Wahrnehmung als „negativ“ wahrgenommen wurden.1117
Das Paßgesetz 19691118 bot hierzu bereits ein Rechtsinstrumentarium, das
fortan mehr und mehr ausgeschöpft wurde.1119 In weiterer Folge wurden
1110 Diese setzen sich typischerweise aus den Arbeitgeber- und Arbeiternehmer*in-
nenverbänden zusammen; bei der Gründung bestanden die Sozialpartner so-
mit aus der Bundeswirtschaftskammer, dem Österreichischen Arbeiterkam-
mertag (Bundesarbeitskammer), dem Österreichischen Gewerkschaftsbund
und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer; vgl Kietaibl, Ar-
beitsrecht I10 (2017) 79f.
1111 Vgl Grösel, Fremde 52ff.
1112 Siehe hierzu das sogenannte Raab-Olah-Abkommen, das zwischen dem dama-
ligen Bundeskanzler Julius Raab und dem damaligen Präsidenten des Österrei-
chischen Gewerkschaftsbundes Franz Olah unterzeichnet wurde. Vgl Fass-
mann/Reeger, IDEA WP Nr1 v Dezember 2008, 22f.
1113 Vgl Bauer, Studie v Jänner 2008, 5.
1114 Dies wird schon durch die Begrifflichkeit „Gastarbeiter*innen“ klar, durch die
eine zeitliche Befristung zum Ausdruck kommt.
1115 Vgl Fassmann/Reeger, IDEA WP Nr1 v Dezember 2008, 22 und 24; Bauer, Stu-
die v Jänner 2008, 6; Pöschl in ÖJT 16.
1116 Fassmann/Reeger, IDEA WP Nr1 v Dezember 2008, 23 und EMN, Die Gestal-
tung der Asyl- und Migrationspolitik in Österreich v Dezember 2015, 29.
1117 Vgl Fassmann/Reeger, IDEA WP Nr1 v Dezember 2008, 22.
1118 BGBl422/1969.
1119 Vgl Muzak in ÖJT 24f, der auf §25 Paßgesetz 1969 verweist. B. Österreich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik